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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Windenergie

Beschreibung

Ab einer Höhe von über 50 Metern werden Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Zuständig für die Genehmigung dieser Windenergieanlagen ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Eine umfangreiche Informationssammlung zum Genehmigungsverfahren kann auf der unten verlinkten Internetseite des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.

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