Beschreibung
Ab einer Höhe von über 50 Metern werden Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Zuständig für die Genehmigung dieser Windenergieanlagen ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.
Eine umfangreiche Informationssammlung zum Genehmigungsverfahren kann auf der unten verlinkten Internetseite des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.