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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Geothermie

Beschreibung

Zum Schutz des Grundwassers benötigen Sie für den Bau und Betrieb einer Geothermieanlage eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis zur Gewässerbenutzung wird auf Antrag hin vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde ausgestellt. Ob wasserrechtlich grundsätzlich etwas gegen den Bau einer Anlage auf Ihrem Grundstück spricht, können Sie gerne vorab per Mail anfragen. 

Im Rhein-Sieg-Kreis wird vorrangig oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 m genutzt, wobei Wasser-Wasser-Anlagen, Erdwärmesondenanlagen und Erdwärmekollektoren zu den oft verwendeten Systemen zählen. 

Anlagenwahl und -auslegung beziehungsweise Sondenlänge sollte aufgrund der vorherrschenden Geologie an Ihrem Standort und dem Energiebedarf Ihres Hauses von einem Fachbüro ermittelt werden. Fachlich muss geklärt werden, ob Qualität und Quantität des Grundwassers ausreichend sind, wenn Sie eine Wasseranlage in Erwägung ziehen. Angaben zu Tiefe, Qualität und Quantität zum Grundwasser können Sie ebenfalls bei einem Fachbüro oder LANUV erfragen. Die Antragsstellung übernehmen in der Regel die beauftragten Bohrfirmen oder das Fachbüro.   

Der Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis ist beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular unter „Links und Downloads“.

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