Natürliche und naturnahe Fließgewässer müssen geschützt und durch den Menschen gestörte Gewässer sollen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf daher einer Genehmigung oder einer Planfeststellung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als untere Wasserbehörde.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Entscheidung über die Plangenehmigung für den Gewässerausbau oder den Bau einer Hochwasserschutzanlage nach § 68 Abs. 1 und 2 WHG:
Dient der Gewässerausbau oder der Bau einer Hochwasserschutzanlage gewerblichen Zwecken, wird abweichend von Tarifstelle 4.3.1.22.1 der AVwGebO NRW eine Gebühr in Höhe von mindestens 2.358 Euro erhoben.
Entscheidung über die Planfeststellung für Gewässerausbau oder den Bau einer Hochwasserschutzanlage nach § 68 Abs. 1 WHG:
Dient der Gewässerausbau oder der Bau einer Hochwasserschutzanlage gewerblichen Zwecken, wird abweichend von Tarifstelle 4.3.1.20.1 der AVwGebO NRW eine Gebühr in Höhe von mindestens 3.065 Euro erhoben.
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