Das Entnehmen von Grundwasser zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für diese Gewässerbenutzungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde zu beantragen.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem angegebenen Formular entnehmen.
Gebühren
Die Festsetzung richtet sich nach Tarif-Nr. 1.1.5 der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben.
Tarifstelle 1.1.5 Grundwasserentnahme bis einschließlich 10.000m³/a: 668,00 Euro
Tarifstelle 1.1.5 Grundwasserentnahme größer als 10.000m³/a: 1.093,00 Euro
Rechtsgrundlage
Wasserschutzzonenverordnung
§§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
Bemerkung
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht können Sie beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde erfragen.