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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Grundwasserentnahme

Beschreibung

Das Entnehmen von Grundwasser, zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für die Gewässerbenutzung muss ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt werden. Der Antrag ist beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises (Untere Wasserbehörde) einzureichen.

Eine Brunnenbohrung für die private Gartenbewässerung auf dem eigenen Grundstück ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Bohrbeginn bei uns einzureichen. Befindet sich Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone, ist die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung für die Bohrung zu beantragen. Weitere Informationen zu Genehmigungen in Wasserschutzzonen finden Sie unter „Links und Downloads“.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie für die Anzeige einer Brunnenbohrung das Antrags- beziehungsweise Anzeigeformular, das Sie ebenfalls unter „Links und Downloads“ finden.

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