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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Grundwasserentnahme

Beschreibung

Das Entnehmen von Grundwasser zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes dar. Für diese Gewässerbenutzungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Wasserbehörde zu beantragen.

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