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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Wasserschutzzonen

Beschreibung

Im Rhein-Sieg-Kreis wird Trinkwasser aus Grundwasser und Talsperren gewonnen. Zum Schutz des Trinkwassers gibt es Wasserschutzgebiete. Für jedes dieser Gebiete existiert eine eigene Schutzgebietsverordnung, in der Regeln festgelegt sind, die den Schutz des Trinkwassers sicherstellen. Bestimmte bauliche Maßnahmen in Wasserschutzgebieten wie zum Beispiel Neubauten, Änderungen und Erweiterungen von Bauwerken und Anlagen sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – auch aus dem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich – bedürfen einer Genehmigung durch den Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehören unter anderem der Einbau von Recycling-Material und Düngung. Die jeweils gültige Verordnung finden Sie in der Übersicht der Wasserschutzgebiete unter „Links und Downloads“.

In dieser Übersicht können Sie sich darüber informieren, ob sich Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone befindet und Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf oder verboten ist. Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ist beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular unter „Links und Downloads“.

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