Bauvorhaben und Veranstaltungen in Natur- und Landschaft
Beschreibung
Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Außerdem sind alle Handlungen untersagt, die den Charakter der Landschaft verändern können oder den besonderen Schutzzwecken zuwiderlaufen. Handlungen können dabei sowohl dauerhafte, wie Bauvorhaben, als auch vorübergehende Handlungen, wie Veranstaltungen, sein.
Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nach einer formlosen Antragstellung erteilt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Bei geplanten Veranstaltungen sollten Sie sich circa drei bis vier Monate vor der geplanten Veranstaltung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz in Verbindung setzen, um zu klären, ob die Veranstaltung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung bedarf.
Details
Dokumente
Bauvorhaben:
Eine Ausnahme / Befreiung kann formlos beantragt werden; im Regelfall erfolgt die Beantragung gleichzeitig mit dem jeweiligen spezialgesetzlich vorgesehenen Antrag (zum Beispiel Bauantrag).
Veranstaltung:
Eine Ausnahme / Befreiung kann formlos unter Angabe folgender Informationen beantragt werden:
Ansprechpartner mit Telefonnummer für Rückfragen
Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung
allgemein verständliche Beschreibung von Art und Ablauf der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Vorarbeiten und Trainingseinheiten
Veranstaltungsort beziehungsweise Routenverlauf (Kartendarstellung im Maßstab 1:10000 – 1:25000)
Beschreibung der vorgesehenen Kontroll- und Verpflegungspunkte, Sanitäreinrichtungen, Fahrerlager, Zuschauerbeobachtungspunkte, Parkplätze oder ähnliches (Kartendarstellung im Maßstab 1:500 – 1:1000)
erwartete Teilnehmer- und Zuschauerzahlen
Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und zur Besucherlenkung (Beschilderung, Anfahrt, Parkplätze, Versorgungsstände, Müllvermeidung und -beseitigung, Regeneration beschädigter Flächen wie beispielsweise Wiederherstellung der Grasnarbe, Auf- und Abbau)
Gebühren
Die Gebühren für die erforderlichen Genehmigungen werden im Einzelfall ermittelt.