Bauvorhaben und Veranstaltungen in Natur- und Landschaft
Beschreibung
Ziel des Natur- und Landschaftsschutzes ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Außerdem sind alle Handlungen untersagt, die den Charakter der Landschaft verändern können oder den besonderen Schutzzwecken zuwiderlaufen. Handlungen können dabei sowohl dauerhafte, wie Bauvorhaben, als auch vorübergehende Handlungen, wie Veranstaltungen, sein.
Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nach einer formlosen Antragstellung erteilt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Bei geplanten Veranstaltungen sollten Sie sich circa drei bis vier Monate vor der geplanten Veranstaltung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz in Verbindung setzen, um zu klären, ob die Veranstaltung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung bedarf.
Online-Services
Online Antrag stellen
Sie können einen Antrag auf Veranstaltungen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten online stellen.
Eine Ausnahme / Befreiung kann formlos beantragt werden; im Regelfall erfolgt die Beantragung gleichzeitig mit dem jeweiligen spezialgesetzlich vorgesehenen Antrag (zum Beispiel Bauantrag).
Veranstaltung:
Eine Ausnahme / Befreiung kann online beantragt werden.
Gebühren
Die Gebühren für die erforderlichen Genehmigungen werden im Einzelfall ermittelt.
Die Übersetzung der Website erfolgt automatisiert. Der Rhein-Sieg-Kreis übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Maßgeblich ist der Text in deutscher Sprache.