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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Schutzgebiete für Natur und Landschaft

Beschreibung

Schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft können unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Die vielfältigen Ausprägungen der Natur im Rhein-Sieg-Kreis machen ebenso vielfältige Schutzmaßnahmen erforderlich. Die wichtigsten Schutzkategorien sind:

Naturschutzgebiete
Diese sind Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz mit strengen Regelungen für Landnutzer und Besucher. Hier gilt unter anderem regelmäßig ein Wegegebot und eine Leinenpflicht für Hunde.

Natura 2000
Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Vogelschutzgebiete bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 mit dem Ziel, das europäische Naturerbe zu bewahren. Diese Gebiete sind regelmäßig als Naturschutzgebiete geschützt.

Landschaftsschutzgebiete
Diese flächengreifenden Schutzgebiete dienen dem Schutz der hiesigen Kultur- und Naturlandschaft.

Geschützte Landschaftsbestandteile
Teile von Natur und Landschaft mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild oder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere können hiermit geschützt werden.

Naturdenkmale
Herausragende Einzelschöpfungen der Natur werden als Naturdenkmal gesichert.

Gesetzlich geschützte Biotope
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt.

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