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Versorgungsamt

Schwerbehinderung – Wegzug aus dem Kreisgebiet

Beschreibung

Sollten Sie den Rhein-Sieg-Kreis verlassen und Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt verlegen wollen, so teilen Sie uns Ihre dortige neue Wohnanschrift mit. Das für Sie künftig zuständige Versorgungsamt benötigt nämlich Ihre bei uns geführte Schwerbehindertenakte, bevor es für Sie tätig werden kann.

Eine kurze formlose Mitteilung der neuen Anschrift genügt uns. Bitte geben Sie dabei jedoch unbedingt Ihr Geschäftszeichen an! Sie finden es auf jedem unserer Schreiben an Sie oder auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Nachdem Sie uns Ihre neue Anschrift mitgeteilt haben, leiten wir Ihre Akte automatisch an das zuständige Versorgungsamt weiter.

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