Stationäres Wohnen

Worum geht es?

Bei Menschen, die aufgrund eines steigenden Pflegebedarfs, durch eine sich entwickelnde Demenz oder sonstiger gesundheitlicher Folgen nicht (mehr) im häuslichen Umfeld versorgt werden können, ist oftmals eine stationäre Versorgung notwendig.

Wenn der Einzug in eine stationäre Einrichtung über einen langen Zeitraum geplant werden kann, bietet sich im Vorfeld eine intensive Informationsbeschaffung und ggf. Besichtigungen in verschiedenen Häusern an. Individuelle Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen können dadurch bestmöglich Berücksichtigung finden. Eine Checkliste für die Suche nach der für Sie geeigneten Pflegeeinrichtung finden unter "Infos im Netz".

Für die Pflegegrade 2-5 ergeben sich unterschiedlich hohe Zuschüsse der Pflegeversicherung, welche für Leistungen der vollstationären Pflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Die übrigen Kosten müssen aus eigenem Einkommen und Vermögen getragen werden.

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