Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Der SKM - ein anerkannter Betreuungsverein

Der SKM ist ein anerkannter Betreuungsverein gem. § 1908f BGB. Wir tragen dazu bei, dass Rechtliche Betreuung nicht als Bevormundung wahrgenommen wird, sondern ein Mehr an Freiheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität für die Betreuten bedeutet.

Unsere MitarbeiterInnen verstehen sich als Interessenvertretung und Experten in den Themenfeldern der Rechtlichen Betreuung und Vorsorge, zu denen wir informieren und beraten.

Durch die persönliche Bestellung übernehmen wir Verantwortung für die sich uns anvertrauenden Menschen. Um diese wahrzunehmen, werden hohe fachliche Qualitätsstandards eingehalten und ständig weiterentwickelt.

Der SKM fördert und stärkt die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung.  Ehrenamtliche Rechtliche BetreuerInnen werden  qualifiziert informiert, begleitet, unterstützt und fortgebildet.

23-07-01 BTG Politisches Handeln jetzt NEWS NEWSLETTER

Politisches Handeln jetzt!

Der SKM setzt sich gemeinsam mit vielen NetzwerkpartnerInnen für den Erhalt der Betreuungsvereine ein. Um die Existenz der Vereine zu sichern, ist politisches Handeln notwendig. Wir fordern: Die Anpassung der Betreuervergütung an den neuen TVöD-Tarif sowie die Realisierung der auskömmlichen Finanzierung der Querschnittstätigkeiten. Die Betreuungsvereine leisten unverzichtbare Arbeit für die Menschen, die durch die Rechtliche Betreuung unterstützt werden. Zudem beraten und begleiten wir die vielen ehrenamtlich engagierten rechtlich Betreuenden in ihrem verantwortungsvollen Amt. Sie können uns unterstützen, in dem Sie Ihre Social-Media-Inhalte mit dem Hashtag #BetreuungFairgüten verknüpfen. Vielen Dank.

Rechtliche Betreuung - Der SKM als Betreuungsverein

Betreuung

Ehrenamtliche Rechtliche Betreuung

Ehrenamt

Vorsorgende
Verfügungen

Vorsorge

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr in der Lage sind, die vielfältigen Regelungen des Alltags zu bewältigen, weil Sie psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, kann Ihnen ein Rechtlicher Betreuer durch das örtliche Amtsgericht zur Seite gestellt werden.

Wesentlich ist, dass die betroffene Person durch andere Hilfen keine ausreichende Unterstützung findet und wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann. Die Aufgabenbereiche orientieren sich stets am notwendigen Unterstützungsbedarf und werden vom Amtsgericht festgelegt.

Das Wohl der/des Betreuten, persönliche Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung werden vorrangig berücksichtigt.

Kontakt

Michael Pfeiffer

Fachbereichsleiter Rechtliche Betreuung

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.
Bahnhofstraße 27
5372 Siegburg

Information und Begleitung ehrenamtlicher Rechtlicher Betreuer/innen

Der SKM ist ein anerkannter Betreuungsverein, der erwachsene Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen können, durch amtsgerichtlich bestellte haupt- oder ehrenamtliche Rechtliche Betreuer unterstützt.

Ehrenamtliche Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden im SKM fachlich qualifiziert informiert, begleitet, unterstützt und fortgebildet. Die Zuständigkeit des SKM erstreckt sich über den gesamten Rhein Sieg Kreis. Es werden zentrale Austauschtreffen angeboten und regelmäßig Newsletter mit aktuellen Informationen zu rechtlichen Grundlagen und zur Führung der Betreuung verschickt.

Wir vermitteln ein Ehrenamt, das grundsätzlich von jedem Erwachsenen ausgeübt werden kann,

  • der Freude am Umgang mit Menschen hat,
  • bereit ist, Verantwortung zu übernehmen,
  • oder der Menschen unterstützen möchte, die aufgrund  von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein erledigen können.

Wir informieren Sie über rechtliche Grundlagen des Betreuungsrechts, beraten Sie bei der Betreuungsübernahme, unterstützen Sie während der Führung der Betreuung und bei schwierigen Fragestellungen und Entscheidungen.

Silke Eschweiler, Ihre persönliche Ansprechpartnerin für das Fachgebiet ehrenamtliche Rechtliche Betreuungen beim SKM unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Kontakt

Silke Eschweiler

Fachbereich Rechtliche Betreuung

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.
Bahnhofstraße 27
53721 Siegburg

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person oder auch mehrere, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte festgelegte Aufgaben, z. B. im Vermögens- oder Gesundheitsbereich für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers unter den von diesem festgelegten Bedingungen. Die Person, die das Original der Vollmacht in den Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Deshalb setzt diese Vollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Auch hier kann eine bestimmte Person vorgeschlagen werden. Die Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasst und einer Vertrauensperson übergeben werden, die diese dann dem Betreuungsgericht übergibt. Die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die Betreuungsverfügung nicht ausschließlich auf Vertrauen und Kompetenz einer Privatperson setzt, sondern dann in Kraft tritt, wenn das Betreuungsgericht es für notwendig hält, d. h. wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen bei dem Verfügenden erfüllt sind.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Kontakt

Silke Eschweiler

Fachbereich Rechtliche Betreuung

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.
Bahnhofstraße 27
53721 Siegburg
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Onlineberatung

Anonym. Vertraulich. Direkt.
Nutzen Sie unser Online-Beratungsangebot.

Fortbildungsveranstaltungen

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Die Arbeitsgemeinschaft Querschnitt der Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis bietet regelmäßig kostenlose Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Rechtliche BetreuerInnen an.

Hier können Sie unsere Angebote abrufen:

Sprechstunden - Wir informieren

rb-Sprechstunden neu

Die kostenlosen Sprechstunden der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis für ehrenamtliche Rechtliche BetreuerInnen und Bevollmächtigte finden Jeden ersten Montag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Kreishaus Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg im Raum B 1.54 statt.

Weitere Informationen für Sie

Der SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V., ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband und anerkannter Betreuungsverein gem. § 1908f BGB.

Unser Engagement im Bereich Rechtliche Betreuung und Vorsorge wurzelt in einem christlichen Menschenbild. Weitere Grundlage ist der Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes, auf dessen Basis die Arbeit gestaltet wird: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Wir tragen als Betreuungsverein dazu bei, dass Rechtliche Betreuung nicht als Bevormundung wahrgenommen wird, sondern ein Mehr an Freiheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität für die Betreuten bedeutet. Wir leisten einen wahren Dienst am Nächsten und fördern den bestand einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.

Unsere Rechtlichen Betreuer*innen verstehen sich als parteiliche Interessenvertretung und Expert*innen im Themenfeld der Rechtlichen Betreuung und Vorsorge. Als Akteur in der Zivilgesellschaft nehmen sie verschiedene Aufgaben und Rollen wahr.

  1. In Bezug auf die Gesamtgesellschaft gehören dazu:
    - über Rechtliche Betreuung und Vorsorge informieren und beraten,
    - den Bildungsauftrag für diese Themenfelder wahrnehmen,
    - Lobbyarbeit für ehrenamtliches Engagement im Betreuungswesen leisten sowie
    - Interessen in Gremien vertreten und Öffentlichkeit schaffen, sowohl für die Menschen, für die eine Rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, als auch für die ehrenamtlich Tätigen.
  2. Diejenigen, die ehrenamtlich, auch als Familienangehörige, eine Rechtliche Betreuung führen oder Bevollmächtigte sind, werden von unserem Betreuungsverein beraten, gestärkt und qualifiziert.
  3. Wir  initiieren und organisieren passgenaue individuelle Betreuungssettings für Menschen. Dazu gehört u.a. zu beraten und zu unterstützen,
    - ob und wie die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig ist,
    - ob und wie in andere Hilfesysteme vermittelt werden kann und welche Art von Rechtlicher Betreuung geeignet ist.
  4. Der Erhalt und Ausbau der Selbstbestimmung der rechtlich Betreuten Menschen stehen bei der Arbeit im Vordergrund. Dafür werden Netzwerke innerhalb der Bezugsfelder der Rechtlichen Betreuung sowie mit den für die Arbeit erforderlichen Institutionen und Einrichtungen geknüpft.
  5. Das Führen von Rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuer*innen gem. § 1897 Absatz 2 ist integraler Bestandteil der Arbeit. Durch die persönliche Bestellung übernehmen die Mitarbeiter*innen Verantwortung für die sich uns anvertrauenden Menschen. Um diese wahrzunehmen, werden hohe fachliche Qualitätsstandards eingehalten und ständig weiterentwickelt.

Eine auskömmliche Finanzierung ist Voraussetzung bei der Entwicklung der Instrumente, die zur Umsetzung des Selbstverständnisses dienen.

Aktionswoche der kath. Betreuungsvereine

Aktionswoche der kath. Betreuungsvereine

Wir sind da - Die AKtion

Wir sind da - Die AKtion
23-12-02 BTG Resolution NEWS

Kreistag beschließt Resolution 

Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat eine Resolution zur Sicherstellung der Finanzierung der Betreuungsvereine einstimmig angenommen. Diese wurde sowohl dem Bundes-Justizminister, Marko Buschmann, als auch dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann, zugeleitet. Der SKM begrüßt dies und macht sich gemeinsam mit den Betreuungsvereinen im Rhein-Sieg-Kreis für ein funktionstüchtiges Betreuungswesen und den Erhalt der existentiell bedrohten Vereine stark. Dazu bedarf es einer zeitnahen Erhöhung der Vergütungssätze durch den Gesetzgeber.

23-10-12 RB WDR NEWS NEWSLETTER

Filmbeitrag der WDR Lokalzeit 

“BetreuerInnen dringend gesucht”, ist der Titel einer Kurzdokumentation der WDR Lokalzeit Bonn vom 20.10.2023, die sich mit der Thematik des derzeit vorherrschenden Mangels an qualifizierten Rechtlichen Betreuern auseinandersetzt. Im Interview äußert sich Andreas Grünhage, Leiter des Kreissozialamtes zur aktuellen Problematik. Hier können Sie sich den Beitrag ansehen:

23-10-08 BTG Vergütung NEWS NEWLETTER

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Die Gesetzesinitiative zum Inflationsausgleich bei der Vergütung für rechtliche BetreuerInnen wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit werden zumindest in Teilen die nicht gedeckten Kosten von BerufsbetreuerInnen für die Jahre 2024 und 2025 aufgefangen. Leider hat das Landesjustizministerium in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf angekündigt, einer grundsätzlich notwendigen Vergütungserhöhung nicht zustimmen zu wollen, obwohl es die Begründung für die Erhöhung inhaltlich für gerechtfertigt hält. Bei der Kundgebung „NRW bleibt sozial“ am 19. Oktober 2023 wurde versucht das Anliegen der Betreuungsvereine, die um ihre Existenz bangen, sichtbar zu machen.

23-07-01 BTG Politisches Handeln jetzt NEWS NEWSLETTER

Politisches Handeln jetzt!

Der SKM setzt sich gemeinsam mit vielen NetzwerkpartnerInnen für den Erhalt der Betreuungsvereine ein. Um die Existenz der Vereine zu sichern, ist politisches Handeln notwendig. Wir fordern: Die Anpassung der Betreuervergütung an den neuen TVöD-Tarif sowie die Realisierung der auskömmlichen Finanzierung der Querschnittstätigkeiten. Die Betreuungsvereine leisten unverzichtbare Arbeit für die Menschen, die durch die Rechtliche Betreuung unterstützt werden. Zudem beraten und begleiten wir die vielen ehrenamtlich engagierten rechtlich Betreuenden in ihrem verantwortungsvollen Amt. Sie können uns unterstützen, in dem Sie Ihre Social-Media-Inhalte mit dem Hashtag #BetreuungFairgüten verknüpfen. Vielen Dank.

23-06-09 BTG Kampagne

Betreuungsvereine in Gefahr

Die Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis haben am 12.06.2023 zu einem Fachgespräch zum Thema "Kollaps der rechtlichen Betreuung? - Aktuelle Lage und mögliche Lösungen" eingeladen. Die neue, arbeitsintensive Reform des Betreuungsrechtes sowie die aktuelle Kostenexplosion (Tariferhöhungen, Energiekosten, Inflation) kann durch die Vergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) nicht mehr aufgefangen werden. Die existentiell bedrohten Betreuungsvereine fordern politisches Handeln, um eine zeitnahe und auskömmliche Anpassung der gesetzlichen Pauschalen zu bewirken und Schließungen, wie aktuell mit dem Betreuungsverein der Diakonie im Rhein-Sieg-Kreis erfolgt, zu verhindern.

23-01-01 RB Veranstaltungen NEWS NEWSLETTER

Veranstaltungsprogramm 2023 

Die Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis bieten auch in diesem Jahr wieder regelmäßig kostenlose Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für rechtliche BetreuerInnen an. Darüber hinaus möchten wir auf unsere ebenfalls kostenlosen Informationssprechstunden für ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen hinweisen. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu allen Angeboten und Terminen:

22-11-09  BtG Reform NEWS NEWSLETTER

Für mehr Selbstbestimmung

Allen Menschen, die sich für das Thema Rechtliche Betreuung interessieren, sei ein interessanter Artikel zur Reform des Betreuungsrechts in der Zeitschrift „Neue Caritas“ empfohlen, der sich mit dem nunmehr gestärkten Recht auf Selbstbestimmung betreuter Menschen auseinandersetzt. Insbesondere der freie Willen deren persönlichen Entscheidung erfahren mit der Gesetzesreform zum 01.01.2023 besondere Berücksichtigung.

21-07-01 RB YT NEWS

„Ich habe einen Rechtlichen Betreuer“

In einem Video der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung des DCV, SkF und SKM erzählt Simon S., wie sein Betreuer vom SKM Stolberg für seine Interessen tätig wird und seine Bedürfnisse und Wünsche umsetzt.

21-06-02RB YT NEWS

„Wir brauchen Betreuungsvereine“

Die Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung des DCV, SkF und SKM bietet Ihnen ein Informationsvideo zur wichtigen Stellung der Betreuungsvereine in unserer Gesellschaft an. Schauen Sie rein:

21-01-02 RB Video NEWS

Informationsvideo in 10 Sprachen

Wir empfehlen Ihnen auch zu Weiterleitung ein mehrsprachiges Erklärvideo zu den Themen Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung und Betreuungsrecht, herausgegeben vom Institut für transkulturelle Betreuung e.V. in Kooperation mit acht weiteren niedersächsischen Betreuungsvereinen:

20-09-07 EA-Sei gut Mensch NEWS

„Sei gut Mensch“

Im Rahmen der Caritas-Kampagne 2020 „Sei gut, Mensch!“ organisierte der Diözesan Caritasverband eine Ausstellung mit ehrenamtlich engagierten Personen . Daraus möchten wir Ihnen in diesem Monat Detlef Gotthardt, ehrenamtlicher Rechtlicher Betreuer des SKM vorstellen.

Ein Ehrenamt in der Rechtlichen Betreuung

20-02-07 RB Ehrenamtliche RB HOME

Detlef Gotthardt engagiert sich seit vielen Jahren als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer für Menschen, die nicht ausreichend für sich sorgen können. In einem beeindruckenden Bericht schildert er seine Motivation und viele bleibende Eindrücke.

Wir sind da - Richtig! Gut! Zusammen!

20-09-04 RB Youtube HOME

Wir empfehlen Ihnen den YouTube-Kanal der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM mit interessanten Videos und Informationen. Wir sind da - klicken Sie rein!

Ihr Kontakt zu uns

Rechtliche Betreuung Kontakt

Michael Pfeiffer

Fachbereichsleitung Rechtliche Betreuung

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.
Bahnhofstraße 27
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