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Natur / Energie

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist zwischen auch in NRW wieder angekommen. Halten Sie unbedingt die Hygienemaßnahmen ein. Zudem müssen Geflügelhalterinnen und –halter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden.

Hühnerhalter müssen ihre Tiere dem Veterinäramt melden

Informationen zu den Ausbrüchen in Lohmar und Windeck

Die umfangreichen Untersuchungen der Tierärztinnen in den Geflügelhaltungen sind abgeschlossen und haben keine weiteren Hinweise auf die Geflügelpest ergeben. Somit werden alle Schutzmaßnahmen im Rhein-Sieg-Kreis mit Wirkung vom 07.12.2022 vollständig aufgehoben.

Da das Ansteckungsrisiko durch Wildvögel weiter hoch ist, ist es aber wichtig die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben einzuhalten, empfiehlt das Kreisveterinäramt.

Hygienemaßnahmen einhalten

Um ein weiteres Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises alle Geflügelhalterinnen und -halter daran, besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Dies betrifft vor allem die Auslauf- und Freilandhaltungen. So können Infektionen verhindert und einer möglichen Stallhaltungspflicht vorgebeugt werden. 

Zudem müssen Geflügelhalterinnen und –halter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. Das betrifft auch Privatleute, die sich ein paar Hühner für Ihr Frühstücksei halten Gemeldet werden sollen, neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen oder Wachteln.

Hohes Ausbreitungs-Risiko

Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie erste Infektionen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln.

Expertinnen und Experten stufen das Risiko, dass sich die Geflügelpest auf Wasservogelpopulationen oder auf Tiere in Wildparks oder Zoos ausbreiten könnte, als hoch ein. Im Rhein-Sieg-Kreis ist bisher noch kein Fall aufgetreten.

Maßnahmen bei einem Ausbruch

Sollte es zu Fällen von Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis kommen, ergreift das Veterinäramt Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Dies können Handels- und Transportbeschränkungen sein, aber auch die Verpflichtung, Tiere im Stall zu halten. 

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel, wie beispielweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

Was Sie tun können

  • Füttern und tränken Sie Ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Tränken Sie nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf
  • Lassen Sie nur Personen zu Ihren Tieren, die zwingend Zutritt benötigen
  • Halten Sie andere Haustiere wie Hunde und Katzen von der Vogelhaltung fern
  • Trennen Sie strikt zwischen stalleigener Kleidung und Straßenkleidung
  • Waschen Sie Ihre Stallkleidung regelmäßig bei über 60 °C
  • Waschen Sie vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln gründlich Ihre Hände
  • Trennen Sie Neuankömmlinge für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung)
  • Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter
  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln
  • Entfernen Sie Futterreste und stehendes Wasser, um keine Wildvögel anzulocken
  • Entsorgen Sie Futter oder Einstreu bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot
  • Verfüttern Sie keine Geflügelteile oder Eierschalen zugekaufter Eier
  • Bekämpfen Sie regelmäßig Schadnager
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu betriebsfremden Geflügel und duschen Sie, nachdem Sie andere Geflügelhaltungen besucht haben

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