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Kommunales Integrationszentrum

Interview mit Gülden Gasdallah - Case Managerin in Alfter und Swisttal

Das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises (KI) hat mit der Umsetzung des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM) NRW begonnen. Inzwischen sind die Stellen besetzt, eine der Case Managerinnen und Case Manager im Rhein-Sieg-Kreis stellt sich an dieser Stelle vor.

Interview mit Gülden Gasdallah - Case Managerin in Alfter und Swisttal

Seit wann arbeitest du als Case Managerin?
Gülden Gasdallah: Ich bin seit dem 01.12.2021 als Case Managerin im Rhein-Sieg-Kreis tätig. Nach der Einarbeitung habe ich meine Arbeit in den Kommunen aufgenommen. Ich bin wöchentlich jeweils zwei Tage in Alfter und drei Tage in Swisttal tätig.

Wie war dein Einstieg in den Kommunen, wie sieht ein normaler Arbeitstag von dir aus?
Gülden Gasdallah: In den ersten Monaten ging es vor allem darum, vor Ort anzukommen, sich zu orientieren und kommunale Strukturen kennenzulernen. Zudem war das Kennenlernen erster Akteure wichtig. Um in die Beratungstätigkeit einsteigen zu können, haben wir zudem eine Auftaktveranstaltung vorbereitet. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung und Abstimmung über Schnittstellen und Beratungsakteure vor Ort. Wir haben in dieser Einarbeitungsphase generell die Aufbauarbeit des Case Managements vorangetrieben. 
Bei Bedarf biete ich Beratungen an, führe Verweisberatungen durch, nehme an Arbeitskreisen und Teamsitzungen teil und vernetze mich vor Ort, um lokale Integrationsstrukturen kennen zu lernen.

Kannst du dein professionelles Netzwerk in der Kommune beschreiben? Mit wem arbeitest du zusammen?
Gülden Gasdallah: Ich arbeite mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinden wie auch den Beraterinnen und Beratern der Kommunen zusammen.  Diese Kommunikation ist für meine Tätigkeit essentiell und hilft den Integrationsprozess zu beschleunigen und zu verbessern. 

Welche Aufgaben hast du als Case Managerin?
Gülden Gasdallah: Im Allgemeinen lassen sich die Aufgaben des Case Managements im Rahmen vom Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) in verschiedene Bereiche unterteilen. Ein Teil der Aufgaben ist die klassische Beratungstätigkeit, ein anderer Teil ist die Zusammenarbeit, die Vernetzung und der Austausch. Insgesamt ist dafür eine Erfassung von Bedarfen, Angeboten und Ressourcen von der Zielgruppe und den integrationsrelevanten Akteuren wichtig. 

Das Case Management bietet eine Orientierungs- und Integrationshilfe sowie das Angebot von Einzelfall- und Verweisberatungen. In diesem Zusammenhang bin ich direkte Ansprechperson für die Bürgerinnen und Bürger der Zielgruppe. Inhaltlich ist der Beratungsprozess so aufgebaut, dass nach dem Erstgespräch eine Situations- und Bedarfs- und Ressourcenanalyse mit der zu beratenden Person durchgeführt wird. Werden mehrere Bedarfe ermittelt, werden Zielvereinbarungen und eine Vorgehensplanung erarbeitet. Dies geschieht auf partizipatorischer und freiwilliger Basis. Danach geht es um die Umsetzung der Maßnahmen, der Bürger bzw. die Bürgerin geht zu entsprechenden Fachstellen und Maßnahmen. Im Monitoring wird eine Verlaufskontrolle durchgeführt. Das kann z.B. durch Protokollieren, Beobachtungen und Rückmeldungen/Austausch mit den an dem Beratungsprozess beteiligten Akteuren sowie regelmäßige Re-Assessments zu dem jeweiligen Fall geschehen. Der Abschluss des Beratungsprozesses beinhaltet die Auswertung (Evaluation) des Gesamtprozesses. Im Case Management geht es in einer abschließenden Auswertung um die Verknüpfung zwischen der Reflexion der Einzelfallarbeit und der Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. 

Mit dem Punkt der Weiterentwicklung der Angebotsstruktur kommen wir zum zweiten Aufgabenschwerpunkt des Case Managements im Rahmen von KIM: Die Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort. Das Case Management möchte einerseits Fallkonferenzen und Fallanalysen, mit den am Fall beteiligten Akteuren, durchführen. Zudem möchten wir, bei der Planung und Entwicklung von Angeboten, im Integrationsbereich vor Ort mitwirken. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit und Austausch mit den Integrationsakteuren vor Ort sowie Netzwerk- und Schnittstellenarbeit mit Behörden, Akteuren und Case Managerinnen und Case Managern im Rhein-Sieg-Kreis wichtig. Neben der Zusammenarbeit vor Ort ist auch die Berichtserstattung an die Kommune und des Kreises eine wichtige Aufgabe. Es geht dabei u.a. um die Analyse und Weitergabe von Erkenntnissen und Fakten zu Integrationsprozessen an Strategieebene des KIM, also die Koordinationsebene. 

Wer kann sich an dich wenden?
Gülden Gasdallah: Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte/Migrationshintergrund.  In der Gemeinde Alfter liegt der Schwerpunkt der Beratungen jedoch auf Bürgerinnen und Bürgern, die schon lange Zeit in Deutschland leben (sogenannte "Langzeitmigranten", die im Rahmen der "nachholenden Integration", beraten und individuell unterstützt werden sollen). In Swisttal kann sich jede Bürgerin/jeder Bürger mit Zuwanderungsgeschichte, unabhängig vom Alter und Aufenthaltsstatus, an mich wenden. In der Erstberatung kann ich dann, je nach individuellen Gegebenheiten und Bedarfen, an die zuständigen Beratungsstellen und Institutionen weiterverweisen. In akuten Fällen wird jede Bürgerin/jeder Bürger in seinem Anliegen sofort unterstützt.

Woher wissen die Klientinnen und Klienten, dass es dich gibt?
Gülden Gasdallah: Die Kommunen haben mich zum Teil in Präsenz als auch online in Arbeitskreisen oder anderen Veranstaltungen (Runder Tisch, Ausschusssitzungen, etc.) bekannt gemacht. Nach meiner Auftaktveranstaltung, die am 17.05.22 stattgefunden hat, werde ich mich in der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit weiterhin bekannt machen können. Des Weiteren wird meine Dienstleistung als Case Managerin durch Werbung durch die bereits ratsuchenden Menschen an andere Menschen mit Migrationshintergrund und Zuflucht Suchende weitergegeben. Somit erfolgen viele neue Beratungsanfragen.

Wie kannst du Ihnen helfen?
Gülden Gasdallah: Wenn ich als Case Managerin die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger im Erstgespräch  oder in den Folgegesprächen eruiert habe, kann ich je nach Bedarfen und individuellen Anliegen an die passenden örtlichen Beratungsstellen oder Helfenden verweisen (eine oder mehrere gleichzeitig). Zum Teil kann ich an Dritte (Rechtsanwälte, Ärzte, Kliniken, Behörden) verweisen oder selber unterstützend tätig werden. Für die Zuständigkeit und Vermeidung von Doppelberatungen ist eine Abstimmung mit der Kommune und den örtlichen Akteuren (Beratungsstellen) sehr wichtig.

Hast du schon Beratungen durchgeführt und wenn ja welcher Art?
Gülden Gasdallah: In den ersten zwei - drei Monaten musste eine Basis für die Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis geschaffen werden. D.h. wir haben als Team Datenschutzvereinbarungen, Beratungs- und Erfassungsbögen etc. an den Bedarf angepasst. Nach dem Kennenlernen der internen Kommunen- und Ordnungsstrukturen sowie der Mitarbeitenden der jeweiligen Kommunen konnte ich ab Februar/März in Einzelfällen beraten und je nach Anliegen der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger individuell passende Verweisberatungen durchführen. 

Wie gehst du vor, wenn verschiedene Akteure aus dem Helfersystem an einem Fall beteiligt werden müssen?
Gülden Gasdallah: Ich bemühe mich um die Koordination, bzw.  Kooperation der beteiligten Helfersysteme, damit eine passende Hilfeform gemeinsam erstellt werden kann und keine parallelen Strukturen und Doppelberatungen entstehen. 

Wie siehst du deine Rolle als Bedienstete des Rhein-Sieg-Kreises, die vor Ort in der Kommune arbeitet? Welche Vor- und Nachteile hat dies?
Gülden Gasdallah: Eine Übersicht über die Integrationsprozesse im Rhein-Sieg-Kreis ist für alle Beteiligten ein Vorteil. Ein Austausch über die Entwicklung der Integrationsprozesse im Kreis kann sowohl der Kreisverwaltung als auch den Kommunen helfen, die Zukunft der Integration aktiv mit zu gestalten. Da alle Menschen mit Migrationsgeschichte irgendwann mal im Rathaus landen werden, tauchen diese Fälle beim Case Manager vor Ort auf. Dadurch wird es weniger Menschen geben, die der Beratungsstruktur verloren gehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Verweisberatungen z.B. an die Flüchtlingsberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen, den Jugendmigrationsdienst oder weiteren Beratungsstellen diese sonst verloren gegangenen Fälle betreut werden können und die Ratsuchenden schnellere effiziente Hilfe bekommen können.

Vor allem liegt der Vorteil im Austausch und der engeren Zusammenarbeit mit dem Kreis und der Kommune  bzw. den Kommunen. Dadurch, dass wir immer im engen Kontakt, in Kooperation und in der Interaktion miteinander sind, können wir unsere Netzwerke und Integrationsarbeit intensivieren.

Vielen Dank!

Weitere Kolleginnen und Kollegen stellen sich in den nächsten Newsletter-Ausgaben vor.