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Rhein-Sieg-Kreis: leben, wirken, informieren

Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine 

Hinweis für alle ukrainischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens 1. Februar 2025: Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2026 benötigen Sie keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie darum von einer Terminvereinbarung ab.

Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse nur, sofern sie

  1. am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  2. Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder Staatenloser und Staatsangehöriger anderer Drittstaaten als der Ukraine sind, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder
  3. sich am 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.

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