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Häufige Themen
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Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens 1. Februar 2024: Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025 benötigen Sie keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie darum von einer Terminvereinbarung ab.
Wichtige Information zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Änderungen treten am 27. Juni 2024 in Kraft. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir zunächst noch abzusehen.
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