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Rhein-Sieg-Kreis

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein Angebot der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e. V.

Veranstaltungsinformationen

Datum & Uhrzeit

17:00 bis 18:30

Die Vorsorgevollmacht ist eine private Möglichkeit, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers/einer rechtlichen Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Mit dieser Vollmacht kann jeder Mensch eine Vertrauensperson beauftragen, für ihn laut privatrechtlichem Vertrag tätig zu werden. Steht keine Person des Vertrauens zur Verfügung, kann immerhin in gesunden Zeiten mit einer Betreuungsverfügung soweit Vorsorge getroffen werden, dass für den Ernstfall die gewünschte Person des rechtlichen Betreuers und Wünsche zur Ausgestaltung des Betreueramtes schriftlich festgehalten werden.

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und wie man später ärztlich behandelt werden möchte, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Zur Umsetzung des Patientenwillens sind besonders der behandelnde Arzt und der Betreuer oder Bevollmächtigte gefragt.

Der Vortrag gibt eine Einführung in das Gesetz und die daraus resultierenden Fragen rund um die Erstellung einer Patientenverfügung und stellt die Inhalte und Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vor.

Die Veranstaltung findet mit freundliche Unterstützung des Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. und in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Lannesdorf/Mehlem statt.

Kursleitung
Frauke Lümkemann (Betreuungsverein Diakonisches Werk Bonn) 

Informationen

Beginnab 17:00 Uhr
Anmeldungüber die Homepage: https://www.weiterbildung-frauenhilfe.de/veranstaltungen/frau-beruf-kompetenz/veranstaltungsdetails/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-1 Anmeldeschluss ist der 30.04.2024

Eintritt

kostenfrei