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Rhein-Sieg-Kreis

Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung

Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung des Kreises an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW), § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und § 87a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit dem Rhein-Sieg-Kreis und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, andere Behörden und Institutionen etc.).

Grundsätzlich ist zwischen der nicht rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation und der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation zu unterscheiden.

Nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Für die allgemeine – nicht rechtsverbindliche – elektronische Kommunikation per E-Mail mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:

kreisverwaltungrhein-sieg-kreisde

Nicht rechtsverbindliche E-Mails können Sie darüber hinaus auch an alle anderen im Internetauftritt oder zum Beispiel auf Briefköpfen des Rhein-Sieg-Kreises ausgewiesenen E-Mail-Adressen (...@rhein-sieg-kreis.de) senden.

Daneben können Sie auch per De-Mail mit dem Rhein-Sieg-Kreis kommunizieren. Senden Sie hierzu eine De-Mail an die zentrale De-Mail-Adresse:

kreisverwaltungrhein-sieg-kreis.de-mailde

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail ohne Verschlüsselung unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Elektronische Kommunikation per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Ziff. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) versehen sein muss.

Für diese rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

vpsrhein-sieg-kreisde

Die Liste der aktuell tätigen und damit auf Echtheit und Gültigkeit prüfbaren Zertifizierungsdienste-Anbieter (Trust Center) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

http://www.bundesnetzagentur.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Sofern Sie andere Signaturen als die dort genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt.

Verschlüsselung
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an die E-Mail-Adresse vpsrhein-sieg-kreisde senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Kreisverwaltung unterstützt:

· S/MIME
Für die Verschlüsselung benötigen Sie den folgenden "Öffentlichen Schlüssel" des Rhein-Sieg-Kreises:

Elektronische Kommunikation per De-Mail mit Absenderbestätigung
Eine De-Mail mit Absenderbestätigung ersetzt nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz (DeMailG) ebenfalls die angeordnete Schriftform. Sie können daher auch per absenderbestätigter De-Mail rechtsverbindlich mit dem Rhein-Sieg-Kreis elektronisch kommunizieren. Die zentrale De-Mail-Adresse des Rhein-Sieg-Kreises lautet:

kreisverwaltungrhein-sieg-kreis.de-mailde

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Für den Versand einer absenderbestätigten De-Mail müssen Sie sich darüber hinaus an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden.

Hinweis:
Der Rhein-Sieg-Kreis wird bis auf Weiteres rechtsverbindlich eingegangene elektronische Dokumente per Briefpost beantworten. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten. Nachrichten und Dokumente ohne eine vollständige Absenderangabe entsprechen nicht den Rahmenbedingungen für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (kurz beBPo) des Rhein-Sieg-Kreises kann rechtsverbindlich mit dem Rhein-Sieg-Kreis elektronisch kommuniziert werden.

Die Postfachadresse der Kreisverwaltung finden Sie im beBPo-Adressverzeichnis (SAFE-Verzeichnis) unter dem Namen:

- Rhein-Sieg-Kreis

Für den Übermittlungsweg des beBPo sind die Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den Rhein-Sieg-Kreis versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Bei der elektronischen Kommunikation mit dem Rhein-Sieg-Kreis können derzeit folgende Dateiformate verarbeitet werden:

  • PDF und PDF/A (Adobe Acrobat)
  • Nur-Textformate TXT

Darüber hinaus können aktuelle Office-Formate ohne ausführbaren, eingebetteten Code/Makros verarbeitet werden wie zum Beispiel:

  • DOCX (Microsoft Word)
  • XLSX (Microsoft Excel)
  • PPTX (Microsoft Power Point)

Eine Bearbeitung anderer Dateiformate kann nicht garantiert werden.

Sie können dem Rhein-Sieg-Kreis an die veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronische Nachrichten bis zu einer Größe von 25 MB senden.

Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie weiterhin auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

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