Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in Ihrem Engagement und Ehrenamt voranbringen, wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für Ihre Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (beispielsweise Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein beziehungsweise Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Ihre zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz Ihres Vereins beziehungsweise dem Standort Ihrer Initiative.
Wo kann ich einen Förderantrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Beispiel mit der BundID beziehungsweise Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.
Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Antragsfrist endet am 1. November 2026. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2026 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt beziehungsweise eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln in den einzelnen Kommunen kann jederzeit durch Eingabe der Postleitzahl der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des Kreises in der Maske zur Antragstellung im Förderportal geprüft werden.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsgüter und Arbeitsmaterial, Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (beispielsweise Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten sowie Honorarkosten (zum Beispiel für einen Vortrag oder Workshop). Auch Hardware zur Umsetzung des geplanten Projekts kann gefördert werden. Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren unter anderem, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sogenannte "eh-da-Kosten").
Ob Ihr Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für Ihren Antrag zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Wie viel Geld erhalte ich und wann wird es ausgezahlt?
Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Fördermittel müssen nicht gesondert angefordert werden. Sie werden in einem Betrag mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu enthält der Zuwendungsbescheid, der bei Bewilligung der Maßnahme ausgestellt wird.
Benötige ich Eigenmittel?
Es sind keine eigenen finanziellen Mittel zur Durchführung des Projekts erforderlich.
Bis wann muss das Projekt durchgeführt werden?
Der Durchführungszeitraum der diesjährigen Förderperiode endet am 31. Dezember 2026. Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2026 durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.
Kann ich auch ein Projekt fördern lassen, dass bereits durchgeführt wurde oder sich aktuell in der Durchführung befindet?
Eine nachträgliche Förderung bereits durchgeführter Projekte ist nicht möglich. Auch darf mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für das Projekt geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge.
Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar 2027 als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal förderung.NRW. Das Formular für den Mittelverwendungsnachweis wird erst im Laufe des Jahres 2026 freigeschaltet.
Wo finde ich Antworten auf konkrete Fragen zu meiner Projektidee?
Wo finde ich Antworten auf konkrete Fragen zu meiner Projektidee?