Zentraler Punkt sind die Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote im Pflegebereich.
Dazu gehören:
- die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
- die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
- die Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen,
- die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
- die Beteiligung der Gruppen nach § 3 Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein Westfalen (APG NRW) an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
- die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements,
- die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit des § 11 Absatz 7 APG NRW Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung.
Die „Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ im Rhein-Sieg-Kreis tagt in der Regel zweimal jährlich.
Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
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