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Gesundheitsförderung

Hygiene in gewerblichen Einrichtungen (Tattoo, Piercing, Podologie)

Etwa 20 Prozent der Deutschen hat eine oder mehrere Tätowierungen. Besonders beliebt sind die Körperverzierungen unter den 20- bis 29-Jährigen, hier hat sich jeder, beziehungsweise jede Zweite eine Tätowierung stechen lassen.

Auch das Piercing wird immer beliebter. Hier wird Schmuck in Form von Ringen oder Stäben durch Durchstoßen oder durchbohren der Haut an verschiedenen Stellen des Körpers angebracht, sogar im Nabel- und Intimbereich.

Bei der Fußpflege wird zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege unterschieden. Während sich die kosmetische Fußpflege auf ästhetische und dekorative Anwendungen am gesunden Fuß beschränkt, müssen die medizinische Fußpflegerin (Podologin) und der medizinische Fußpfleger (Podologe) eine staatlich anerkannte Ausbildung nachweisen. Diese berechtigt sie, fußpflegerische Behandlungen durchzuführen und Probleme fachgerecht zu behandeln.

Da es sich bei diesen und weiteren Einrichtungen (zum Beispiel Friseur oder Nagelstudios) um berufs- oder gewerbsmäßige Einrichtungen außerhalb der Heilkunde handelt, überwacht das Gesundheitsamt hier gemäß Hygiene Verordnung NRW die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Denn bei allen Eingriffen am Körper besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger über Blut (zum Beispiel HIV, Virushepatitis B oder C) übertragen werden können.

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