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Gesundheitsförderung

Schwimm, Becken- und Trinkwasserhygiene

„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“ (Trinkwasserverordnung 2001)

Das Gesundheitsamt überwacht öffentliche und private Trinkwasserversorgungsanlagen (wie große Wasserwerke, private Hausbrunnen). Ebenso sind Gebäude mit Wasser für die Öffentlichkeit oder gewerblich genutzte Gebäude, in denen sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung einer bestimmten Größenordnung befindet, durch das Gesundheitssamt zu überwachen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer oder Betreiberinnen und Betreiber besteht eine Meldepflicht von Anlagen der Trinkwasserinstallation in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, von Regenwassernutzungsanlagen sowie von mobilen Trinkwasseranlagen und von Anlagen für eine zeitweise Trinkwasserversorgung (beispielsweise auf Märkten).

Angeboten wird zudem eine Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu speziellen Fragen der Trinkwasserhygiene.

Auch Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht durch Krankheitserreger verunreinigt sein. Entsprechend werden auch diese Einrichtungen vom Gesundheitsamt überwacht.

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