Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Lohmar östlich der Autobahn A 3, Teile des Gemeindegebietes von Neunkirchen-Seelscheid westlich der Zeithstraße (Bundesstraße B 56) sowie das Einzugsgebiet des oberen Naafbaches in der Gemeinde Much. Der Plan beinhaltet nun auch die Flächen der Stadt Lohmar, die bisher vom Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ abgedeckt waren, unter anderem auch den „Lohmarer Wald“.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst dieser auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
Die 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“ ist Teil eines Projektes zur Harmonisierung der Landschaftspläne als Satzungen des Rhein-Sieg-Kreises. Durch erhebliche Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen ist eine Anpassung der Vorschriften für die Schutzgebiete (Verbote, Unberührtheiten, Ausnahmen), eine Einarbeitung der Entwicklungen in der Bauleitplanung sowie eine Vereinheitlichung der teilweise in die Jahre gekommenen Pläne erforderlich. Alle rechtskräftigen Landschaftspläne sollen nach und nach im Rahmen von Änderungsverfahren aktualisiert und in ein einheitliches Format gebracht werden.
Der Vorentwurf ist nach dem Beschluss des Kreistages am 06.12.2023 die Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert.
Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sein können. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1 Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).
Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden:
Der Vorentwurf kann im Auslegungszeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 05. April 2024 ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-sieg-Kreises im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.28 montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung (02241 13-7006),
- im Rathaus der Stadt Lohmar, Stadthaus, 2. Obergeschoss, Bauaufsichts- und Planungsamt, Hauptstr. 27-29, 53797 Lohmar,
- im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Amt für Gemeindeentwicklung, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid im Raum 212 montags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, dienstags und mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung unter 02247 303-0, 02247 303-231 oder 02247 303-313, planungneunkirchen-seelscheidde),
- im Rathaus der Gemeinde Much, Hauptstraße 57, 53804 Much nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02245 6832
eingesehen werden.
Online kann der Vorentwurf über das Internetportal "Beteiligung NRW" und über das GeoPortal des Rhein-Sieg-Kreises eingesehen werden:
Bis einschließlich 5. April 2024 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftliche Anregungen können auch per Post oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Mail an LP10-Fruehz-Beteiligungrhein-sieg-kreisde.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Räumliche Planung, Naturschutzprojekte für Rückfragen zur Verfügung.
Aktuell gilt die Fassung des Landschaftsplans Nr. 10 "Lohmar-Naafbachtal" im Geltungsbereich der 2. Änderung:
welcher die Regelungen des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ für Bereiche, die innerhalb des Stadtgebietes Lohmar liegen, übernommen hat:
Vom Start der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ am 7. Februar 2020 bis zum 6. Februar 2024 sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen dieses Planes alle Änderungen verboten.
Der Textteil und die Karten des Landschaftsplans 10 „Naafbachtal“ und des Landschaftsplans 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“, die hier eingesehen werden können, sind noch nicht auf die veränderten Geltungsbereiche angepasst. Der geänderte Geltungsbereich des Landschaftsplans 10 „Lohmar-Naafbachtal“ wird im laufenden Verfahren angepasst. Derjenige des Landschaftsplans 7 wird im laufenden Verfahren zu dessen Neuaufstellung angepasst.