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Kommunales Integrationszentrum

Ein Nachbericht über den Workshop "Ukraine-Aktuelle Herausforderungen in der Migrationsberatung"

Mit großem Erfolg organisierte das Kommunale Integrationszentrum am 31.03.2022 den kostenfreien Online-Workshop „Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine - Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Migrationsberatung“ für alle hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige im Rhein-Sieg-Kreis in der Migrationsberatung.

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Ein Nachbericht über den Workshop "Ukraine-Aktuelle Herausforderungen in der Migrationsberatung"

Es herrscht Krieg in Europa. Millionen Menschen sind auf der Flucht und Geflüchtete kommen in großer Zahl nach Deutschland und auch in den Rhein-Sieg-Kreis. 
Mit dem Beschluss des europäischen Rates vom 03.03.2022 wurde zum ersten Mal der Mechanismus der europäischen „Massenzustrom“-Richtlinie ausgelöst, wodurch die Menschen unbürokratisch und schnell eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahre nach dem §24 AufenthG erhalten sollen. 
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des §24 AufenthG und dem Bestehen alternativer Bleiberechtsperspektiven besteht ein Bedarf zur Klärung vieler Fragen, um die Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland angemessen beraten zu können. 
Durch die Aufnahme der Geflüchteten stellen sich auch im Rhein-Sieg-Kreis die ehrenamtlich- und hauptamtlich Tätigen tagtäglich den vielen Fragen und Herausforderungen in der Migrationsberatung. 

Das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises (KI) hat diese Bedarfe schnell erkannt und am 31.03.2022 einen erfolgreichen Online-Workshop unter dem Titel: "Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine - Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Migrationsberatung" mit dem Referenten RA Herr Jens Dieckmann organisiert. Herr Dieckmann ist bundesweit einer der bekanntesten Rechtsanwälte im Bereich Asyl-und Aufenthaltsrecht und in diesen Tagen mehr als gefragt. In dem Workshop ist er näher auf Fragen eingegangen wie: auf welcher Rechtsgrundlage und auf welche Personengruppen bezieht sich der visafreie Aufenthalt? Welche Behörden sind zuständig für aktuelle Fragen? Auch die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG und dazugehörige Fragen wurden ausführlich erklärt. Der Workshop endete mit wichtigen Hinweisen zu den geltenden Bedingungen der Zuweisung, Umverteilung und Wohnsitzauflagen. Im Anschluss beantwortete Herr Dieckmann alle noch offene Fragen der Teilnehmenden des Workshops.
Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und viele Teilnehmende haben sich in der Veranstaltung, aber auch danach mit viel Lob und Dank geäußert wie folgende Beispiele zeigen: 
 
"Das war eine sehr informative und ausgezeichnete Veranstaltung. Der Referent, Herr Dieckmann, war wieder einmal absolut super! Und seine Unterlagen waren top aktuell. Einfach nur Spitze! Vielen Dank, dass Sie die Veranstaltung möglich gemacht haben!" (W. Küffner)
 
"Nochmals herzlichen Dank dafür, dass Sie so professionell und gleichsam unbürokratisch, die absolut zeitgemäße und äußerst interessante Veranstaltung so schnell organisiert und abgewickelt haben!" ( J. Helser)
 
"Vielen Dank für die Orga zur Veranstaltung mit RA Dieckmann - Wie immer war das erstklassig!" (W. Wolter-Bergmann)
 
"Herzlichen Dank für die großartige Veranstaltung vom gestrigen Tag! Alles war sehr gut von Ihnen organisiert!" (C. Feld)

Da nicht alle Interessierende die Möglichkeit hatten am 31.03.2022 teilzunehmen, organisierte das KI am 11.05.2022. als Teil der Projektgruppe Ehrenamt eine Nachfolgeveranstaltung zu dem gleichen Thema, wiederum mit dem Herrn Dieckmann als Referenten. Auch diese Veranstaltung war sehr erfolgreich. 

Für die Zukunft  bemüht sich das KI weiterhin die aktuellen Bedarfe in der Migrationsberatung zu erkennen und je nach Möglichkeiten eine passende Unterstützung anzubieten.