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Natur und Energie

Im Naturschutzgebiet gehören Hunde an die Leine

Auch wenn der Hund noch so gut erzogen ist: Im Naturschutzgebiet gilt Anleinpflicht!

Hunde sollten im Wald möglichst immer angeleint sein

Wildtiere und Vögel fühlen sich von freilaufenden Hunden bedroht und flüchten. Dabei können sich diese Tiere gefährden, wenn sie beispielsweise auf befahrene Straßen laufen, sich an Zäunen verletzen oder an Stromleitungen geraten.

Werden Vögel beim Brüten oder Rehe oder Feldhasen bei der Aufzucht ihres Nachwuchses gestört, kann es vorkommen, dass sie ihren Nachwuchs verlassen. Dieser verhungert oder wird zur Beute von anderen Wildtieren.

Tiere im Winterschlaf werden durch stöbernde Hunde aufgeweckt. Viele flüchten aus ihren Rückzugsorten und müssen sich neue suchen.

Übrigens: Wenn Ihr Hund einem Wildtier nachstellt, gilt er jagdrechtlich als wildernd! Eine Jägerin oder ein Jäger hätte in Extremfällen das Recht, den Hund zu töten!

Hundekot: Gefahr für Pflanzen, Tiere und den Menschen

Hundekot auf Wiesen oder Feldern reichern nährstoffarme Böden an und sind schädlich für bestimmte seltene Pflanzen, die in Naturschutzgebieten wachsen.

Auch kann der Kot auf einer Grünfläche z.B. von Kühen zusammen mit der Nahrung aufgenommen werden. Eventuelle Krankheitserreger, die für Hunde harmlos sind, gefährden so andere Tiere und durch die Lebensmittel auch den Menschen.

Deswegen müssen Sie als Halterin oder Halter eines Hundes die Hinterlassenschaft Ihres Begleiters im Naturschutzgebiet genauso entsorgen wie bei Ihnen zu Hause!

Hier kann sich der Hund austoben

Einige Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis haben Flächen eingerichtet, auf denen sich Hunde frei bewegen und anderen Hunden begegnen können:

  • Troisdorf, Auf dem Schellerod in Oberlar
  • Troisdorf, Wim Nöbel Straße / Willy-Brandt-Ring in Oberlar
  • Troisdorf, Am Friedhof in Spich
  • Sankt Augustin Niederpleis, Schulstraße
  • Siegburg, Osthang des Michaelsbergs
  • Hennef, am Schul- und Sportzentrum, zu erreichen über die Straße „Am Kuckuck“

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