Erneuerbare Energien
Fachhearing "Windkraftanlagen"
Fachleute aus Politik und Verwaltung haben sich am 23.08.2023 beim Hearing „Windkraftanlagen“ im Siegburger Kreishaus zu aktuellen Entwicklungen informiert.
Das Planungsrecht zu Windkraftanlagen erfolgt künftig über Festlegungen in der Regionalplanung. Für diese ist der Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln zuständig. Der Teilplan „Erneuerbare Energien“ wird derzeit noch bearbeitet. Standorte für Windkraftanlagen können jedoch auch darüber hinaus noch von den Städten und Gemeinden identifiziert und planerisch festgelegt werden.
Zuständig für die die Genehmigung für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern sind die Kreise und kreisfreien Städte. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine gebundene Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte haben bei der Genehmigung keinen Ermessensspielraum, wenn alle Voraussetzungen nach BImSchG erfüllt sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hearings waren zuversichtlich, dass Windkraft und Artenschutz vereinbar sind, wenn mit Augenmaß vorgegangen wird.
Die Präsentationen der Veranstaltung
- "Die juristische Einordnung der Genehmigung von Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen im Planungs- und Immissionsschutzrecht" von Dr. Martin SchröderPDF-Datei645,57 kB
- "Die aktuelle Einordnung von Windkraftanlagen in die Regionalplanung im Regierungsbezirk Köln" von Rainer DeppePDF-Datei1,97 MB
- "Die Planungen zum Ausbau der Windenergie im Rhein-Sieg-Kreis" von Georg PerschPDF-Datei8,30 MB