Aktuell gilt diese Fassung des Landschaftsplans Nr. 1 "Niederkassel":
Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Niederkassel mit Ausnahme eines Bereiches am Mondorfer Hafen, der dem Landschaftsplan Nr. 6 „Siegmündung“ zugeordnet ist. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
Die 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel“ ist Teil eines Projektes zur Harmonisierung der Landschaftspläne als Satzungen des Rhein-Sieg-Kreises. Durch erhebliche Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen ist eine Anpassung der Vorschriften für die Schutzgebiete (Verbote, Unberührtheiten, Ausnahmen), eine Einarbeitung der Entwicklungen in der Bauleitplanung sowie eine Vereinheitlichung der teilweise in die Jahre gekommenen Pläne erforderlich. Alle rechtskräftigen Landschaftspläne sollen sukzessive im Rahmen von Änderungsverfahren aktualisiert und in ein einheitliches Format gebracht werden.
Nach der öffentlichen Auslegung in 2025 hat das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises den erneuten Entwurf erarbeitet. Der 2. Entwurf ist, nach dem Beschluss des Kreistages am 12.03.2026, die Planungsgrundlage für die Durchführung der der erneuten öffentliche Auslegung nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW.
Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Entwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden:
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum vom 26. Mai 2026 bis zum 29. Juni 2026 ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache unter 02241 13-3489 oder
- im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zu den üblichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Online kann der Entwurf über das Portal "Beteiligung NRW" eingesehen werden:
Bis einschließlich 29. Juni 2026 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung.
Schriftliche Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an lp1-offenlagerhein-sieg-kreisde.
Bezugnehmend auf § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW wird bestimmt, dass bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen.