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Natur / Energie

Blauzungenkrankheit: BTV-8 nun auch in NRW nachgewiesen

Der Rhein-Sieg-Kreis fällt in die Restriktionszone. Verbringungsregeln für empfängliche Tiere sind einzuhalten (Stand 02.02.2026).

Anfang November 2025 war die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bereits in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. Nach dem bestätigten Nachweis von BTV-8 bei einer Kuh im Eifelkreis-Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) wurde am 09.01.2026 nun auch in NRW im Rahmen einer Handelsuntersuchung BTV 8 bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath in der Städteregion Aachen nachgewiesen. Dadurch vergrößert sich die in einem Radius von 150 Kilometer um einen betroffenen Betrieb eingerichtete Restriktionszone auf nordrhein-westfälischem Gebiet entsprechend. Die betroffenen Teile NRWs entnehmen Sie der folgenden Karte. 

Der gesamte Rhein-Sieg-Kreis liegt schon seit November 2025 in der BTV 8-Restriktionszone.

Für empfängliche Tiere wie Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas ist Folgendes zu beachten:

Werden Tiere innerhalb Deutschlands aus BTV 8-Restriktionszonen in andere BTV 8-Restriktionszonen verbracht, müssen diese Tiere sofern sie keine Symptome der Blauzungenkrankheit zeigen, keine BTV-Bedingungen erfüllen. Sofern die Tiere durch BTV 8-freie Zonen gefahren werden, muss das Fahrzeug mit Repellentien behandelt werden.

Aus den BTV 8-Restriktionszonen in freie Zonen dürfen empfängliche Tiere nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachgewiesen wurde, dass diese Tiere frei vom BTV 8 Virus sind. Zusätzlich müssen die Tiere 14 Tage vor der Blutabnahme mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, da das BTV-Virus durch Gnitzen beim Blutsaugen übertragen wird.

Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss. Diese aktuellen Verbringungsbedingungen und notwendigen Erklärungen für Tierhalter entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung auf der Homepage des LAVE.

Um empfängliche Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wird seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen.

Auch ist der Serotyp 3 (BTV-3) nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent. Daher empfiehlt das MLV NRW auch hier dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tieren fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren.

Die Tierseuchenkasse NRW leistet bereits seit 2024 eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Nun hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW ebenfalls eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen BTV-8 beschlossen, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann. 

Weitere Informationen zur Beihilfe der BTV-8 Impfung finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW. 

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