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Rhein-Sieg-Kreis

Afrikanische Schweinepest breitet sich aus

Aus aktuellem Anlass eines ersten bestätigten Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter zu besonderer Wachsamkeit auf. Der Fundort im Kreis Olpe liegt nur etwa 47 Kilometer Luftlinie von der Außengrenze des Rhein-Sieg-Kreises entfernt.

Hausschweinebestände können durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Wer Schweine hält, auch, wenn es sich um „Hobbyschweine“ handelt, ist gesetzlich verpflichtet, die Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Das gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben.

Jagdausübungsberechtigte sind aufgerufen Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinebestände in ihrem Jagdrevier auffallen, dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Es ist zur Früherkennung notwendig alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP Virus untersuchen zu lassen.

Rückfragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinäramt unter der Rufnummer 02241/13-2084 oder per E-Mail an veterinaeramtrhein-sieg-kreisde

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