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Rhein-Sieg-Kreis

Afrikanische Schweinepest breitet sich aus

Was Schweinehalterinnen und -halter, sowie Jägerinnen und Jäger beachten müssen

Noch gibt es in NRW keinen gemeldeten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP), aber das Virus breitet sich immer mehr aus. Während in den letzten Jahren vermehrt Ausbrüche in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bei Wild- und Hausschweinen nachgewiesen wurden, sowie im letzten Jahr auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen, sind aktuell ASP-Nachweise bei Wildschweinen in Hessen (Groß-Gerau) und Rheinland-Pfalz (Alzey-Worms) zu verzeichnen.    

Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen ist so groß wie nie zuvor. Daher ist eine gute Zusammenarbeit und die Unterstützung durch Jagdausübungsberechtigte, Tierhaltern und den praktizierenden Tierärzten für die Gewährleistung einer effektiven Seuchenbekämpfung wichtig. 

Hausschweinebestände können durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Wer Schweine hält, auch, wenn es sich um „Hobbyschweine“ handelt, ist gesetzlich verpflichtet, die Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Das gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben.

Jagdausübungsberechtigte sind aufgerufen Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinebestände in ihrem Jagdrevier auffallen, dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Es ist zur Früherkennung notwendig alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP Virus untersuchen zu lassen.

Rückfragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinäramt unter der Rufnummer 02241/13-2084 oder per E-Mail an veterinaeramtrhein-sieg-kreisde

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