Maul- und Klauenseuche (MKS) seit 1988 erstmalig in Deutschland wieder nachgewiesen
Im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) wurde am Freitag, 10. Januar 2025, die Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand mit Wasserbüffeln festgestellt.
Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Es wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet, aus denen unter anderem der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist.
Im Umkreis von einem Kilometer wurden alle Klauentiere sowie die übrigen betroffenen Tiere der Wasserbüffelherde getötet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat inzwischen festgestellt, dass es sich bei dem MKS-Virus um den Serotyp O handelt. Dieser zirkuliert derzeit im Nahen Osten, insbesondere im Iran und in der Türkei. Die genaue Herkunft und der Eintragsweg in die Brandenburger Tierbestände sind noch unbekannt.
Bisher gibt es keinen weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (Stand 20.01.25).
Nordrhein-Westfalen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen.
Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen von lebenden Tieren und tierischen Produkten einher. Einzelne Drittländer haben bereits Sperren verhängt.
Was ist die Maul- und Klauenseuche?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine anzeigepflichtige hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden, Rot-, Reh- und Damwild befallen. Die Inkubationszeit beträgt 2-7 Tage.
Die Erkrankungsrate liegt in den meisten Fällen bei 100%, die Sterblichkeitsrate bei 2-5%.
Für Menschen ist die MKS ungefährlich. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden.
Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.
Welche Krankheitserscheinungen haben die empfänglichen Tiere?
Anzeichen für eine mögliche Infektion beim Tier können sein:
Störung des Allgemeinbefindens (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit)
Blasenbildung im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge
Blasenbildung im Bereich der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich
Blasenbildung im Bereich der Euter- und Zitzenhaut sowie ggf. Milchrückgang
Vermehrtes Speicheln bei erkrankten Tieren
Schmerzen beim Aufstehen und Lahmen beim Gehen (insbesondere Schafe)
Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen?
Die MKS wird entweder direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse (Speiseabfälle), etc. übertragen.
Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen.
In den Blasen des erkrankten Tieres ist der MKS-Erreger massenhaft enthalten. Die Blasen reißen nach kurzer Zeit auf und der Inhalt entleert sich. Dadurch verbreitet sich der Tierseuchenerreger schnell weiter.
Zudem hat das MKS-Virus eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre überleben.
Was ist zu tun bei einem Verdacht auf MKS im Bestand?
Stellt ein Tierhalter bei seinem Klauentier die o. g. Krankheitssymptome fest, ist umgehend das Veterinäramt zu benachrichtigen. Der Amtstierarzt / die Amtstierärztin untersucht den gesamten Bestand und entnimmt dann Proben von den betroffenen Tieren.
Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen für die Tiere und den Tierhalter haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!
Wie kann eine Einschleppung der MKS in die empfänglichen Tierbestände verhindert werden?
Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus betroffenen Seuchengebieten (auch aus dem Ausland)
Jägerinnen und Jäger sollten nicht an Jagden der betroffenen Seuchengebiete teilnehmen
Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. die Tierärztin oder den Tierarzt, die Besamungstechnikerin oder den Besamungstechniker, die Viehhändlerin oder den Viehhändler, die Nachbarin oder den Nachbarn oder die Besucherin oder den Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.
Rückfragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-2084 oder veterinaeramtrhein-sieg-kreisde.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Umgang mit der Tierseuche: