Der Rhein-Sieg-Kreis nimmt deshalb die gesetzlichen Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
Immissionsschutz
Schlechte Luft, Lärm, Erschütterungen und unangenehme Gerüche belasten und belästigen unsere Bürgerinnen und Bürger. Seit 2008 sorgen in Nordrhein Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Immissionsschutzbehörden dafür, dass diese Beeinträchtigungen nicht überhand nehmen und das gesetzliche zulässige Maß nicht überschreiten.
Als Untere Immissionsschutzbehörde kümmert sich das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises um die Genehmigung und Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben, die Beschwerden über Lärm von Baustellen, Betrieben und Sportplätzen sowie um Geruchsbelästigungen, Luftverunreinigungen und ruhestörende Nachtarbeiten.
Wasserschutz
Unser Wasser zählt zu den wertvollsten Ressourcen. Unsere Flüsse, Bäche, Seen und Teiche in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen oder diesen zu erhalten, ist das große Ziel, zu dem uns das Wasserhaushaltsgesetz und die europäische Wasserrahmenrichtlinie als verantwortliche Wasserbehörde gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln verantwortlich verpflichten.
Wir sorgen dafür, dass notwendige Verbesserungen der Ufer, des Gewässerumfeldes und der Sauberkeit des Wassers geplant und umgesetzt werden. Wir kümmern uns um die Reinigung von Abwässern aus Gewerbe und Industrie und achten darauf, dass verschmutztes Regenwasser vor der Einleitung in ein Gewässer gereinigt wird.
Um das Hochwasserrisiko dauerhaft zu begrenzen, halten wir die festgesetzten Überschwemmungsgebiete, soweit möglich, von Bebauungen frei.
Auch außerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete beaufsichtigen wir den Umgang mit und das Leben an Gewässern.
Unser Grundwasser im Kreisgebiet überwachen wir durch die Auswertung von Daten zur Grundwasserqualität. Soll Grundwasser beispielsweise für landwirtschaftlichen, gewerblichen oder privaten Gebrauch entnommen werden, sorgen wir dafür, dass diese Entnahmen den Grundwasserhaushalt nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Wir überwachen unsere Wasserschutzgebiete, in denen verschiedene Nutzungen und Tätigkeiten zum Schutz des Grundwassers verboten oder genehmigungspflichtig sind. Mit der Landwirtschaftskammer, den Trinkwasserversorgern und Gewässerschutzkooperationen erarbeiten wir Maßnahmen zur gewässerschonenden Düngung und dem gewässerschonenden Einsatz von Insektiziden und Pflanzenschutzmittel innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Bodenschutz
Unsere Böden im Rhein-Sieg-Kreis können belastet sein. Dies kann durch Chemikalien aus Gewerbe- beziehungsweise Industriebetrieben oder durch Müllentsorgung auf ungeordneten oder undichten Kippen verursacht werden.
Unsere Aufgabe besteht darin, diese Böden zu erfassen und eine mögliche Gefährdung abzuschätzen. Wir ordnen Maßnahmen zur Sanierung an oder sanieren die Flächen mithilfe öffentlicher Förderungen selbst und führen sie so wieder in einen ungefährlichen und nutzbaren Zustand zurück.
Falls Sie Fragen zu Altlasten auf einem bestimmten Grundstück haben, weil Sie es zum Beispiel erwerben möchten, können wir Ihnen dazu Auskünfte aus unserem umfassenden Altlastenkataster geben.
Anschrift und Erreichbarkeit
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