In einer Kooperationsgemeinschaft führen der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn als Ergänzung zur bestehenden Notfallrettung die Ersthelfenden-App KatRetter ein.
Mit der Einführung sollen Ersthelfende, die sich in der Nähe eines gemeldeten Notfalls befinden, alarmiert werden, um bei medizinischen Notfällen sofort reanimieren zu können bis der Rettungsdienst vor Ort eintrifft. So soll wertvolle Zeit überbrückt werden, um durch noch schnellere Hilfe mehr Menschenleben zu retten.
Ersthelfende können durch die Installation der App und eine Registrierung im Ernstfall Leben retten und sich aktiv für die Bevölkerung und die nachbarschaftliche Hilfe einbringen!
Warum Ersthelfender in der KatRetter-App werden?
- Mit wenig Aufwand für eine gute Sache einstehen
- Höhere Überlebenschancen für Betroffene von einem Herz-Kreislauf-Stillstand
- Weniger Zeitverzug bis zum Beginn einer Herzdruckmassage durch schnelle Hilfe vor Ort
- Stärkung der nachbarschaftlichen Hilfe und außerordentliches ehrenamtliches Engagement
- Sichere, geprüfte und datenschutzkonforme Abläufe
- Modernes Ersthelfenden-System, das Wissen und Engagement verbindet
Sie haben Bedenken aufgrund fehlender Kenntnisse in den Themen Reanimation oder Erste-Hilfe nicht adäquat helfen zu können, haben aber Interesse einer sinnvollen Sache nachzugehen? Kein Problem!
Jede und jeder kann schnell und einfach Kenntnisse in der Reanimation erwerben oder auffrischen und so als Ersthelfende oder Ersthelfender wichtige Unterstützung durch freiwilliges Engagement leisten. Die Bedenken sind dann schnell ausgeräumt!
Tätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege, im ärztlichen Dienst, bei Hilfsorganisationen, im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, im Katastrophen- oder Zivilschutz sind als beruflicher Hintergrund von Vorteil, aber kein Muss.
Alles rund um die KatRetter-App
KatRetter ist eine app-basierte Plattform, die sich einfach auf dem Smartphone installieren lässt. Die App ist die Grundlage zur Alarmierung, wenn es zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommt. Im näheren Umkreis befindliche Ersthelfende werden alarmiert, um bei zeitkritischen und lebensbedrohlichen Situationen schnellstmöglich Erste-Hilfe zu leisten und notwendigenfalls mit einer Herzdruckmassage zu beginnen.
Die App dient als Registrierungsplattform und als Alarmierungssystem für Ersthelfende. Sie stellt eine Ergänzung zur bestehenden Notfallrettung des Rettungsdienstes dar.
In wenigen Schritten zum Ersthelfenden werden
Schritt 1: App herunterladen
- QR-Code scannen oder
- im Apple App Store / Google Play Store nach „KatRetter“ suchen
- App installieren (kostenlos und DSGVO-konform)
Schritt 2: Registrierung abschließen
- Region Bonn/Rhein-Sieg auswählen
- Name, Kontakt und Teilnahmevoraussetzungen (Volljährigkeit, Erste-Hilfe-Kurs) angeben
- Identität bestätigen
- Nutzungsbedingungen akzeptieren
Schritt 3: Profil & Einsatzradius einrichten
- Standortfreigabe aktivieren
- Benachrichtigungen erlauben
Schritt 4: Alarmierungsbereitschaft aktivieren
- Status auf „verfügbar“ setzen
- bei Alarm: Einsatz annehmen oder nicht annehmen - keine Angst: Beides ist völlig in Ordnung. Unaufschiebbare private oder berufliche Verpflichtungen sowie Einschränkungen der körperlichen oder psychischen Verfassung sind ein legitimer Grund für eine Absage.
Funktionsweise und Abläufe bei einer Alarmierung
Schritt 1: Erkennung und Meldung eines Notfalls – Notruf über 112 absetzen!
Erkennt die Leitstelle in der Notrufabfrage einen möglichen Herz-Kreislauf-Stillstand wird neben der Alarmierung des Rettungsdienstes auch die Ersthelfenden-App aktiviert.
Schritt 2: Gezielte Alarmierung der nächstgelegenen Ersthelfenden
Im Umkreis des Einsatzortes werden verfügbare Nutzerinnen und Nutzer über App mit einer Push-Nachricht als kritische Benachrichtigung informiert.
Schritt 3: Umgehende Navigation zum Einsatzort bei Annahme durch Ersthelfenden
Informationen und Navigation werden nach Annahme der Alarmierung bereitgestellt.
Schritt 4: Überbrückung der kritischen Zeit bis zum Eintreffen des alarmierten Rettungsdienstes
Nach Eintreffen am Einsatzort:
Den Betroffenen kurz vorstellen, Hilfe anbieten und lebensrettende Sofortmaßnahmen (zum Beispiel stabile Seitenlage) oder bei Herz-Kreislauf-Stillstand Herzdruckmassage durchführen.
Wichtig: Immer auch die Verfügbarkeit eines AED (automatisch externer Defibrillator) in der Nähe prüfen und von Umstehenden holen lassen (beispielsweise an öffentlichen Orten, in Filialen oder in Betrieben)!
Schritt 5: Übergabe und Dokumentation
Übergabe der gesammelten Informationen an den Rettungsdienst und Abschluss des Einsatzes in der App.
FAQ’s und Verhaltensregeln Ersthelfenden-App Bonn/Rhein-Sieg
Allgemeines
Wofür ist die App gedacht?
Wenn Menschen einen Kreislaufstillstand erleiden, zählt jede Sekunde! Neben der schnellen Alarmierung des Rettungsdienstes muss alles getan werden, um die Zeit bis zum Beginn der Wiederbelebung so kurz wie möglich zu halten. Durch die App sollen in der Nähe befindliche Ersthelfende auf den Notfall aufmerksam gemacht und aktiviert werden, um schnell Erste-Hilfe leisten zu können. Die Aktivierung erfolgt hierbei direkt durch die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Mit einer Aktivierung ergibt sich keinerlei Verpflichtung, an einem Einsatz teilzunehmen. Das Ziel ist allerdings, in solchen Ausnahmesituationen schnell Unterstützung zu leisten.
Ist die App kostenpflichtig?
Die App und die Registrierung sind selbstverständlich kostenfrei!
Teilnahme und Registrierung
Wie wird die App eingerichtet?
Die App ist kostenlos im App Store für iOS und im Google Play Store für Android-Geräte unter dem Namen „KATRETTER“ verfügbar. App-Anbieter ist die CombiRisk – Riskmanagement GmbH. KatRetter ist aus einer Kooperation der Berliner Feuerwehr, der gemeinnützigen Forschungseinrichtung Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (FOKUS) und der nicht gewinnorientierten CombiRisk GmbH entstanden.
Welche Voraussetzungen müssen die Ersthelfenden erfüllen?
Die sich Registrierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, in dem die Wiederbelebung behandelt wurde. Ersthelfende sollten sich zutrauen, Wiederbelebungsmaßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen.
Werden die Ersthelfenden ständig geortet?
Nein! Bei einer Alarmierung über das System, erfolgt eine Standortabfrage über die App und die zielgenaue Alarmierung der Smartphones im Umfeld des Einsatzortes. Dazu ist es notwendig, dass die Standortdienste Ihres Smartphones eingeschaltet sind.
Sind die persönlichen Daten der Ersthelfenden geschützt?
Ja. Sämtliche Daten werden nur durch den App-Anbieter verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Selbst an die alarmierende Leistelle werden keine persönlichen Daten übertragen. Notwendige Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellem Stand der Technik.
Verhaltensgrundsätze
Welche Grundsätze gelten für die Mitwirkung der Ersthelfenden?
- Ein Einsatz soll nur dann in der App angenommen werden, wenn man zum Alarmierungszeitpunt tatsächlich helfen kann. Erhält die App keine Rückmeldung wird der Einsatz an die nächsten verfügbaren Ersthelfenden weitergegeben.
- Nach Annahme eines Einsatzes sollen die Ersthelfenden sich unmittelbar zum Notfallort begeben. Sollte der Einsatzort durch äußere Faktoren (beispielsweise kreuzen einer Autobahn) nicht erreichbar sein, erfolgt die Dokumentation des Einsatzabbruchs in der App.
- Die geltenden Regeln im Straßenverkehr nach Straßenverkehrsordnung sind in jedem Fall einzuhalten. Auf keinen Fall dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gefährdet werden.
- Anweisungen der Feuer- und Rettungsleitstelle und der professionellen Rettungskräfte sind wichtig und unbedingt zu befolgen.
- Alle Ersthelfenden sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die im Einsatz erlangten Informationen verpflichtet.
- Das Anfertigen oder Verbreiten von Fotos und Videos von der Einsatzstelle, sowie von Einsatzbeteiligten, ist strikt untersagt.
- Sofern von Angehörigen oder sonstigen berechtigten Personen keine Unterstützung gewünscht ist, muss auch das durch die Ersthelfenden akzeptiert werden. Wir danken trotzdem für das Engagement!
- Die Angaben zu den Qualifikationsvoraussetzungen im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen wahrheitsgemäß erfolgen!
Aktivierung der Ersthelfenden
Wie häufig erfolgt eine Aktivierung?
Dadurch, dass die Aktivierung von Ersthelfenden nur in einem bestimmten Umkreis stattfindet (Umkreis variiert je nach Notfallort bis zu 2 Kilometer) ist für einzelne Ersthelfende nur von einer begrenzten Anzahl an Aktivierungen auszugehen. Zudem werden Ersthelfende im Anschluss an einen angenommenen Einsatz für eine folgende Aktivierung für einen Zeitraum von 6 Stunden gesperrt, damit bei zufälliger Häufung von derartigen Einsätzen die individuelle Belastung nicht zu hoch wird.
In welchem Einzugsgebiet wird der Ersthelfende aktiviert?
Eine Aktivierung von Ersthelfenden erfolgt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn. Grundsätzlich können Ersthelfende überall dort gebietsübergreifend in Regionen alarmiert werden, in denen die KatRetter-App als Ersthelfenden-System genutzt wird, also auch außerhalb vom Rhein-Sieg-Kreis und von Bonn.
Was passiert wenn ich mich (regelmäßig) in einem anderen Einzugsgebiet bewege?
Wenn andere Städte und Kreise das gleiche System (KatRetter) verwenden, besteht die Möglichkeit, auf Wunsch auch in den anderen Einzugsgebieten einsatzbereit zu sein. Ist ein anderes System in Verwendung, muss eine gesonderte App installiert werden.
Um das Potenzial aller registrierten Ersthelfenden im KatRetter-System mit weiteren direkt benachbarten Städten und Kreisen zu nutzen, schließen der Rhein-Sieg-Kreis und Bonn mit diesen Vereinbarungen. So sind die Ersthelfenden in benachbarten Regionen alarmierbar und das Netz der Ersthelfenden wird erweitert.
In weiter entfernten Regionen muss die App durch Ersthelfende eigenständig aktiviert werden, um alarmierbar zu sein.
In welchem Umkreis wird der Ersthelfende aktiviert?
Der Standardumkreis variiert je nach Lage des Notfallortes und betrifft in der Regel das nahe Umfeld (Umkreis bis zu 2 Kilometer), in dem Notfallorte zu Fuß oder mit kurzer Auto- oder Fahrradfahrt erreicht werden können.
Wie werden Ersthelfende aktiviert?
Sobald im Rahmen der Notrufabfrage der Leitstelle ein Herz-Kreislauf-Stillstand erkannt wird, erfolgt zusätzlich zur Alarmierung des Rettungsdienstes eine Aktivierung der Ersthelfenden per App. Das System führt dann eine Standortabfrage der registrierten Ersthelfenden durch und aktiviert die nächstgelegenen Ersthelfenden über ihr Smartphone. Bei Aktivierung erfolgt eine kritische Benachrichtigung auf das Smartphone. Der Ersthelfende hat dann 30 Sekunden Zeit die Aktivierung anzunehmen.
Wenn der Einsatz angenommen wurde, werden in der App weiterführende Daten zum Einsatzort angezeigt und es kann direkt eine Navigation gestartet werden. Aus Datenschutzgründen und auch aus Praktibilitätsgründen ist es nicht möglich, Ersthelfenden bereits vor Einsatzannahme Informationen zum Einsatz oder Einsatzort zur Verfügung zu stellen.
Für dringende Rückfragen bei Alarmierung der App sollen Ersthelfende über den Notruf 112 direkten Kontakt zur Leitstelle aufnehmen.
Zu welchen Einsatzarten werden Ersthelfende aktiviert?
Ersthelfende werden zu Reanimationsalarmen, also zu gemeldeten Herz-Kreislauf-Stillständen, aktiviert. Die Aktivierung erfolgt bei erwachsenen Patientinnen und Patienten sowie Kindern ab einem Jahr.
Ausnahmen stellen Einsätze mit bereits erkannter Gefahr für Ersthelfende dar sowie vordefinierte Örtlichkeiten, bei denen ein Einsatz von Ersthelfenden nicht praktikabel ist. Hier erfolgt regulär keine Alarmierung von Ersthelfenden. Darüber hinaus muss auf den Eigenschutz stets geachtet werden.
Können mehrere Ersthelfende am Einsatzort eintreffen?
Ja, durch die parallele Alarmierung können mehrere Ersthelfende am Einsatzort eintreffen. Dies verbessert die Effizienz der Wiederbelebungsmaßnahme erheblich, da die Ersthelfenden sich bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Herzdruckmassage) abwechseln können.
Müssen Aktivierungen zwingend angenommen werden?
Nein! Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Wenn zum Zeitpunkt der Aktivierung keine Zeit oder Möglichkeit besteht, sich zum Einsatzort zu begeben, ist das kein Problem. Das gilt natürlich auch, wenn registrierte Ersthelfende selbst erkrankt sind.
Ist eine medizinische Ausrüstung notwendig?
Nein, die Herzdruckmassage ist die wichtigste Maßnahme bei einer Reanimation und kann ohne Hilfsmittel durchgeführt werden. Zum Eigenschutz wird im Patientenkontakt das Tragen von Einweg-Handschuhen (falls vorhanden) empfohlen.
Wann darf eine Aktivierung nicht angenommen werden?
Insbesondere in folgenden Situationen sollten keine Alarme übernommen werden:
- wenn dadurch die Beaufsichtigung von Kindern oder betreuungsbedürftigen Personen vernachlässigt würde
- wenn es der Gesundheitszustand der/des Ersthelfenden nicht zulässt
- wenn eine Beeinträchtigung durch Rauschmittel (zum Beispiel durch Alkoholkonsum) vorliegt
- wenn dadurch andere wichtige Pflichten vernachlässigt würden
Verhalten am Einsatzort
Welche Aufgaben haben die Ersthelfenden an der Einsatzstelle?
In erster Linie ist es die Aufgabe der Ersthelfenden, die Zeit zwischen Kreislaufstillstand und Beginn der Herzdruckmassage weiter zu verkürzen. Ziel ist es, die Situation zu erkunden und erste lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie die Herzdruckmassage, durchzuführen.
Wenn eine Rückmeldung an die Leitstelle erforderlich ist (zum Beispiel weil der tatsächliche Einsatzort von der in der App angegebenen Adresse abweicht), werden die Ersthelfenden gebeten, dies über den Notruf 112 unter Angabe der Einsatznummer zu melden.
Im Anschluss an den Einsatz sollen die Ersthelfenden den Fragebogen in der App ausfüllen.
Wie verhalten sich Ersthelfende gegenüber Patientinnen und Patienten, ihren Angehörigen und Rettungskräften?
- Ersthelfende müssen sich bei Ankunft den anwesenden Personen gegenüber kurz vorstellen und ihre Hilfe anbieten. Ein digitaler Ausweis in der App dient als Legitimierung für den konkreten Einsatz.
- Ein medizinischer Notfall stellt aus Sicht der Betroffenen eine Ausnahmesituation dar, daher können spontan erscheinende Ersthelfende gegebenenfalls Verwirrung und verschiedenste Reaktionen auf die Ankunft verursachen. Eine empathische und verständnisvolle Reaktion auf Skepsis oder Nachfragen ist die Basis für die weitere Unterstützung.
- Sollte kein Zugang gewährt oder die Hilfe abgelehnt werden, ist auch das zu akzeptieren und die Ersthelfenden können den Einsatz abbrechen.
- Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen sollen so lange durchgeführt werden, bis die professionellen Rettungskräfte die Versorgung übernommen haben. Diesen sollten Sie sich kurz als Ersthelfende vorstellen.
- Nach Übernahme der Versorgung durch die Rettungskräfte endet der Einsatz für die Ersthelfenden.
Wie finde ich AED’s (automatisch externe Defibrillatoren) in der Nähe?
Informieren Sie sich je nach Einsatzort bei anwesenden Personen über mögliche AED’s in der Nähe. Oft stehen AED’s in öffentlichen Gebäuden, Filialen oder Betrieben zur Verfügung und sollten dann auch genutzt werden. Auch gibt es online oftmals Hinweise zu Standorten.
Wie verhalten sich Ersthelfende, wenn der Rettungsdienst bereits eingetroffen ist?
In einem solchen Fall wird die oder der Ersthelfende an der Einsatzstelle nicht mehr benötigt und beendet seinen Einsatz in der App mit der Begründung „Rettungsdienst bereits vor Ort“.
Wann endet der Einsatz des Ersthelfenden?
Der Einsatz endet in der Regel nach der Übergabe der Patientin beziehungsweise des Patienten an die eintreffenden Rettungskräfte oder nach weiterer Unterstützung des Rettungsdienstes. Über die Notwendigkeit und den Umfang einer weiteren Unterstützung entscheidet das Rettungsdienstpersonal vor Ort.
Sicherheit und Versicherung
Wie wird für die Sicherheit der oder des Ersthelfenden gesorgt?
Ein Alarm wird nur dann ausgelöst, wenn der Einsatzort von der Leitstelle als ungefährlich eingeschätzt wird und die Situation vor Ort für die Ersthelfenden sicher erscheint. Bei Einsätzen im Zusammenhang mit Straftaten, Waffen, Chemikalien, Verkehrsunfällen und anderen Gefährdungssituationen erfolgt grundsätzlich keine Aktivierung der Ersthelfenden.
Sollte sich am Einsatzort eine Gefährdung ergeben, soll sich der Ersthelfende sofort aus dem Gefahrenbereich entfernen und eine Rückmeldung an den Notruf 112 unter Angabe der Örtlichkeit oder sofern vorhanden einer Einsatznummer geben.
Wie sind Ersthelfende während des Einsatzes versichert?
Ersthelfende sind gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 12 SGB VII gesetzlich unfallversichert (Körper- und unvermeidbare Sachschäden). Dies betrifft die Rettungshandlungen ab der Aktivierung einschließlich der Wege. Zuständige Unfallkasse ist die Unfallkasse NRW.
Bitte melden Sie einen etwaigen Schaden zum Zweck der Evaluation ebenfalls an katretterrhein-sieg-kreisde.
Die Daten sind nur einem sehr begrenzten Kreis der Mitarbeitenden des KatRetter-Teams zugänglich und werden streng vertraulich behandelt.
Sind Ersthelfende rechtlich geschützt?
Ersthelfende, die durch die App alarmiert werden, sind im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreis oder der Stadt Bonn tätig und daher besonders geschützt. Rechtliche Konsequenzen für Ersthelfende sind - wenn überhaupt - nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder grobem Fehlverhalten denkbar.
Wo können Ersthelfende nach einem belastenden Ereignis psychische Unterstützung erhalten?
Bei Abschluss des Einsatzes kann in der App eine psychische Belastung dokumentiert werden, woraufhin sich in Abhängigkeit des Einsatzortes in der Regel der Rhein-Sieg-Kreis beziehungsweise die Bundesstadt Bonn mit den Ersthelfenden in Verbindung setzen wird. Zudem kann eine Einsatznachsorge durch die Unfallkasse NRW in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Die Symptome psychischer Belastungen können auch erst nach mehreren Tagen oder Wochen auftreten. Auch in solchen Fällen können Sie Kontakt über katretterrhein-sieg-kreisde aufnehmen.
Nach dem Einsatz von Ersthelfenden
Erfolgt eine Bezahlung der/des Ersthelfenden?
Nein, eine Vergütung oder Entschädigung (zum Beispiel von Verdienstausfall) der oder des Ersthelfenden erfolgt nicht.
Dürfen Ersthelfende von dem Einsatz privat berichten?
Nein! Alle Ersthelfenden sind im Rahmen der Tätigkeit zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Das Anfertigen und Verbreiten von Fotos oder Videos von der Einsatzstelle ist strengstens untersagt!
Kontakt
Wer hilft bei weiteren Fragen?
Bei weiteren Fragen steht der Träger des Rettungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesstadt Bonn unter katretterrhein-sieg-kreisde zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet die Unfallkasse NRW auf ihrer Internetseite einen Überblick mit weitergehenden Informationen für Ersthelfende: