Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Nach einem mehrjährigen Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ am 26. März 2026 in Kraft getreten.
„Mit dem Landschaftsplan wird die charakteristische, vielfältige Landschaft der Gemeinde Alfter bewahrt und durch geeignete Maßnahmen ökologisch aufgewertet“, zeigt sich Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, erfreut. „Neben der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bietet der bauliche Außenbereich der Gemeinde Alfter Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Erholungsräume für die Bürgerinnen und Bürger, und er übernimmt wichtige klimatische Ausgleichsfunktionen.“
Besonders sind die großen zusammenhängenden Waldgebiete der Ville und des Kottenforsts im Westen und Süden des Plangebietes mit den naturnahen Stieleichen-Hainbuchenwäldern und kleinflächigen Feuchtwäldern. Insbesondere die altholzreichen Wälder sind Lebensraum für viele seltene und gefährdete Tierarten wie Mittel- und Schwarzspecht, Wildkatze, Hirschkäfer und verschiedene Fledermausarten. Kennzeichnend für die Waldville sind zudem zahlreiche Kleingewässer, sogenannte „Maare“, die von Amphibien wie Springfrosch, Wechsel- und Kreuzkröte aufgesucht werden. Um den Lebensraum gefährdeter Arten zu bewahren, ist es u.a. erforderlich in kooperativer Abstimmung mit den Flächeneigentümern einzelne Biotopbäume bis zur Zerfallsphase zu erhalten und einen natürlichen Wasserhaushalt wiederherzustellen. Nadelwälder sollen sukzessive in standortheimische und klimastabile Laub- und Laubmischwälder entwickelt werden.
Östlich der Waldgebiete schließt sich eine reich strukturierte Kulturlandschaft an. Diese ist geprägt vom Grünland, das teils zur Pferdehaltung genutzt wird, von alten Obstwiesen, klein parzellierten Ackerflächen mit Obst- und Gemüseanbau sowie eingestreute Feldgehölze. Dieser vielfältige Biotopkomplex soll langfristig gesichert und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. der Extensivierung und Förderung von artenreichem Grünland oder der Schaffung von Nistmöglichkeiten für den Steinkauz, in seiner ökologischen Funktion gestärkt werden.
Im Süden des Gemeindegebietes finden sich ehemalige und teilweise noch aktive Abbauflächen des Ton-, Sand- und Kiesabbaus. Die dadurch entstandenen Kleingewässer sollen in Zukunft dem Artenschutz dienen und vor allem Amphibien wertvolle Lebensräume bieten.
Die Rheinebene im Landschaftsplan „Alfter“ wiederum ist durch den Ackerbau geprägt. In diesen Bereichen sollen Vogelarten der offenen Feldflur gefördert werden. Die siedlungsnahen Freiräume werden zudem gesichert, da diese als Kaltluftentstehungsort fungieren. Dies ist besonders wichtig angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks und der Folgen des Klimawandels.
Bevor die Satzung des Landschaftsplans Nr. 3 „Alfter“ für den baurechtlichen Außenbereich der Gemeinde jetzt in-Kraft-getreten ist, ging dem ein mehrjähriges Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Der Landschaftsplan setzt Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile verbindlich fest und bestimmt, welche Aktivitäten und Maßnahmen in diesen Schutzgebieten und Schutzobjekten zulässig sind. Mit der Rechtskraft des neuen Landschaftsplanes traten die bisher gültigen Schutzgebietsverordnungen außer Kraft. Informationen hierzu auch über: rhein-sieg-kreis.de/landschaftsplanung.
23.04.2026/112