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Rhein-Sieg aktuell

Junge Wildtiere - Nicht anfassen oder gar mitnehmen!

Rhein-Sieg-Kreis (dwo) – Wer beim Spaziergang in der freien Natur ein süßes Tierbaby entdeckt, das offenbar allein gelassen wurde, sollte nicht übereilt agieren und es anfassen oder sogar mitnehmen. „In den meisten Fällen ist dies nicht nur unnötig, sondern für die Jungtiere sehr gefährlich“, so Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit im Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises.

Im Frühjahr kümmern sich die Wildtiere intensiv um die Aufzucht ihres Nachwuchses. Mai und Juni sind die Geburtsmonate von Rehkitzen, die von ihren Müttern zum Schutz auf Feldern und Wiesen im hohen Gras abgelegt werden.  Sie selbst halten sich von den Kitzen fern, da sie ihr „Junges“ nicht in Gefahr bringen wollen. Die Mütter kommen nur zum Säugen oder Säubern zurück.

Wenn Spaziergängerinnen und Spaziergänger also ein junges Wildtier alleine liegend auffinden, ist das in der Regel normal. Sie bleiben oft an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Auf keinen Fall dürfen die Tiere angefasst werden. Die Anwesenden sollten zudem den Bereich umgehend verlassen. Rehe verfügen über einen ausgeprägten Geruchssinn. Die neugeborenen Tiere haben nur einen sehr geringen Eigengeruch, um vor Feinden geschützt zu sein, und nehmen durch die Berührungen von Menschen deren Geruch an. Dies führt dazu, dass die Mütter ihre Jungtiere nicht mehr versorgen. Gleiches gilt etwa auch für Feldhasen. 

Eine Ausnahme bilden frisch geschlüpfte Jungvögel. Die unbefiederten „Nestlinge“ sollten in das Nest zurückgelegt werden. Das gilt nicht, wenn es sich zum Beispiel um einen Mauersegler oder Wanderfalken handelt. Deren Nester sind teilweise einfach zu hoch und für Menschen nicht zu erreichen. Die befiederten „Ästlinge“ hingegen brauchen keine Unterstützung. Sie geben ihren Eltern ihre Position mit einem Ruf kund, so dass diese sich um ihren Nachwuchs kümmern. Es handelt sich hierbei nicht um „Hilfeschreie“, wie es manchmal übereifrige Naturbegeisterte annehmen. Dies gilt insbesondere auch für junge Eulen, die ein ausgeprägtes Ästlingsstadium haben, in dem sie schon deutlich vor Erreichen der Flugfähigkeit das Nest verlassen. Lediglich offensichtlich verletzte oder kranke Tiere sollten in eine fachkundige Auffangstation gebracht werden. Gesunde Tiere belässt man dagegen am besten direkt vor Ort oder setzt sie vorsichtig etwas erhöht auf einen Baum oder eine Hecke zum Schutz vor Raubsäugern wie Katzen.

Gerechtfertigt ist hingegen Hilfe für junge Wildtiere mit Verletzungen. Aber auch dann sollte man nicht vorschnell handeln und sich fachkundigen Rat holen. Tipps zum richtigen Verhalten gibt es beim Veterinäramt, beim nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder beim Forstamt. 

Wer den Wildnachwuchs aus falsch verstandener Tierliebe mitnimmt, setzt ihn großem Stress aus und bringt ihn möglicherweise in Lebensgefahr. Zu beachten ist: Wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung verantwortlich und muss für alle Kosten aufkommen. Außerdem ist eine dauerhafte Haltung von Wildtieren verboten.

27.04.2026/015

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