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Rhein-Sieg aktuell

Gemeinsame Pressemeldung der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises

Radroute über die Nordbrücke offen - Landrat und OB schreiben Verkehrsminister

Rhein-Sieg-Kreis (bn/rsk) – Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewandt. Sie setzen sich für einen attraktiven, überregionalen Radschnellweg im Zuge des Neubaus der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke, A565) ein.

Planverfahren sei nicht möglich

Anlass des Schreibens ist eine überraschende Mitteilung der Autobahn GmbH an die Bonner Stadtverwaltung. Entgegen der bisherigen Haltung der Autobahn GmbH teilt diese mit, „dass nach fachlicher und juristischer Prüfung eine Verbreiterung der Betriebswege des Ersatzneubaus weder in das Planverfahren noch in Bau oder Unterhaltung integriert werden könne“.

In bisherigen Gesprächen vertrat die Autobahn GmbH noch die Haltung, dass eine leichte Verbreiterung der ohnehin geplanten, drei Meter breiten Betriebswege auf beiden Seiten der Brücke für Fuß- und Radverkehr – bei Kostenübernahme durch die Stadt – grundsätzlich möglich sei. Vor diesem Hintergrund haben Stadt und Kreis diese Trasse Anfang 2025 für den Bedarfsplan für Radschnellwegeverbindungen des Landes NRW angemeldet. Weiterhin hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für die Planung des Radschnellwegs in den Rat der Stadt Bonn eingebracht und wollte sich um die finanzielle Förderung der Radschnellverbindung bemühen.

Die neue Ablehnung eines Ausbaus für den Fuß- und Radverkehr begründet die Autobahn GmbH damit, dass diese zum einen nicht als Baulastträger für den Bau eines Radwegs auftreten könne. Zum anderen seien weder ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit Bonn zur Errichtung eines Radwegs rechtlich möglich noch ein separates Verfahren durch die Stadt Bonn. Denn es bestünde ein untrennbarer Zusammenhang mit der Nordbrücke.

Weiter weist die Autobahn GmbH darauf hin, dass die Freigabe der Betriebswege für den Radverkehr im Ermessen der Autobahn GmbH liege. Die Freigabe erfolge als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe – es würde also Schrittgeschwindigkeit für den Radverkehr gelten. Heute ist der nördliche Betriebsweg als Radweg mit Freigabe für Mofas ausgewiesen, der südliche als gemeinsamer Geh- und Radweg.

Bau einer zweiten Brücke für Fuß- und Radverkehr wäre „absurd“

Die Folge: Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn müssten entweder auf die Einrichtung der geplanten überregionalen Radroute verzichten oder eine zweite Brücke nur für den Fuß- und Radverkehr neben der Nordbrücke errichten. „Der Öffentlichkeit würde dies als absurd und nicht nachvollziehbar erscheinen. Der Bau zweier unabhängiger Brücken würde zu deutlich höheren Kosten für die Allgemeinheit führen als eine reine Verbreiterung und hätte zudem deutlich umfangreichere Eingriffe in die Umwelt zur Folge“, argumentieren Katja Dörner und Sebastian Schuster.

Neubau ist einmalige Chance zur Stärkung des Radverkehrs

Sie fordern im Zuge der stattfindenden Mobilitätswende in Stadt und Kreis beim Nordbrücken-Neubau auch eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr. Sie machen deutlich, dass die Nordbrücke bereits heute von teils mehr als 2.000 Radfahrenden stark frequentiert sei. Diese Zahlen wollen Rhein-Sieg-Kreis und Bonn mit einem Ausbau und einer durchgängigen überregionalen Radroute deutlich steigern und so Kfz-Fahrten verlagern. „Von der Entlastung werden schlussendlich auch die Bundesautobahnen profitieren, weshalb die jetzige Haltung der Autobahn GmbH umso mehr verwundert“, schreiben der Landrat und die Oberbürgermeisterin. „Überschaubare Mehrbreiten eines Autobahnbetriebsweges dürfen nicht an bürokratischen Hürden und technischen Herausforderungen bei Genehmigungsverfahren scheitern!“

Und weiter: „Eine solche Trasse bietet hohes Potenzial für den Radverkehr, auch angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit von E-Bikes und dem überdurchschnittlich starken Bevölkerungswachstum unserer Region.“ Lediglich ein Fußgängerweg mit Fahrradfreigabe werde diesem Mobilitätsbedürfnis nicht gerecht und würde sogar eine Verschlechterung zur Situation heute darstellen. Auf rund einem Kilometer Länge würde dann Schrittgeschwindigkeit für den Radverkehr gelten und die Pendlerroute für den Radverkehr ihren Wert verlieren.

Sollte die Autobahn GmbH die geschilderte Haltung konsequent anwenden, stellen sich auch Fragen für den perspektivisch notwendigen Neubau der Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke): Der Landrat und die OB weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass hier nicht nur Fuß- und Radwege Teil der Brücke sind, sondern auch eine Stadtbahnstrecke.

Die OB und der Landrat bitten den Bundesverkehrsminister um Unterstützung gegenüber der Autobahn GmbH, „die Frage nach Mehrbreiten der Betriebswege nochmals ergebnisoffen zu prüfen“. Eine Kopie des Schreibens ging an das NRW-Verkehrsministerium und die Autobahn GmbH.

Hintergrund zum überregionalen Radschnellweg

Der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn planen in Kooperation die Umsetzung einer überregionalen Radroute als Radschnellweg. Diese verläuft in vier Abschnitten vom linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis durch den Bonner Westen und Norden bis in den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Der erste Abschnitt verläuft von Alfter-Witterschlick nach Bonn-Duisdorf weiter bis zur A565 in Endenich. Ab diesem Punkt soll die Trasse im zweiten Abschnitt bevorzugt entlang des sogenannten „Tausendfüßlers“, also der A565 weiter über die Nordbrücke verlaufen.

Als mögliche Alternativroute ist eine Querung der Autobahn sowie der DB-Gleise vorgesehen sowie ein Routenverlauf weiter durch die Nordstadt bis zur Nordbrücke.

Nach der Nordbrücke teilt sich die Trasse in zwei Arme auf. Ein Abschnitt verläuft über die Sieg nach Niederkassel, ein anderer weiter entlang der Autobahn und später entlang der DB-Gleise bis Troisdorf. Die Route bietet insbesondere in Verbindung mit der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um eine hohe Zahl zurückgelegter Personenkilometer vom Auto auf das Rad zu verlagern und so auch die Straßen vom Kfz-Verkehr zu entlasten.

28.08.2025/273

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