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Rhein-Sieg aktuell

In ehrenamtlicher Vormundschaft Kinder und Jugendliche begleiten

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wer hat Interesse in ehrenamtlicher Vormundschaft ein Kind oder einen Jugendlichen bis zur Volljährigkeit zu begleiten?

„Die ehrenamtliche Vormundschaft bietet die Möglichkeit, sich durch bürgerliches Engagement für junge Menschen in unserer Gesellschaft einzusetzen“, erläutert Ilsa Leifeld, zuständige Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften.

Der Gesetzgeber hat mit der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 beabsichtigt, der ehrenamtlichen Vormundschaft vor Amts- und Berufsvormündern mehr Gewicht zu verleihen. Demnach sollen ehrenamtliche Vormünder, wenn möglich, vorrangig vor Amts– oder Berufsvormündern Vormundschaften übernehmen.

Vor diesem Hintergrund sucht das Kreisjugendamt, welches für die acht Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck zuständig ist, Personen, die bereit sind, in ehrenamtlicher Vormundschaft die rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes oder Jugendlichen zu übernehmen. Damit einher gehen die Sorge für das Kindeswohl sowie die Vertretung von Kindesinteressen in allen Lebensbereichen. 

Die ehrenamtliche Vormundschaft bedeutet keine Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in den eigenen Haushalt; auch braucht es keine rechtlichen Vorkenntnisse. Im Unterschied zur Amtsvormundschaft bietet die ehrenamtliche Vormundschaft eher mehr zeitliche Ressourcen, um einen jungen Menschen individuell zu begleiten. 

Mit der ehrenamtlichen Vormundschaft gehen Selbstständigkeit beim Engagement für den jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung einher; gleichzeitig steht im zuständigen Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises eine feste Ansprechpartnerin zur Einzelberatung des ehrenamtlichen Vormunds zur Verfügung.   

Erwartet werden die Teilnahme an Informations- und Schulungsveranstaltungen, die Fähigkeit, sich mit Verwaltungen, Behörden und Gerichten auseinander zu setzen, sich für die Belange des Kindes oder Jugendlichen einzusetzen und sich bei Problemen oder Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen und sich mit anderen ehrenamtlichen Vormündern auszutauschen.

„Unsere Schulungsmodule wurden aktualisiert. Die sechs Einheiten á drei Stunden beinhalten Rechtsgrundlagen, ehrenamtliche Betreuung, Aufgaben von Vormundschaften, Ansprechpartner beim Kreisjugendamt, Austausch der ehrenamtlichen Vormünder“, erläutert Ilsa Leifeld.  

Wer an einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert ist oder sich unverbindlich informieren möchte, kann sich per E-Mail vormundschaftenrhein-sieg-kreisde oder telefonisch, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, über 02243 84435219 an Ilsa Leifeld wenden.

25.02.2026/057

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