Rhein-Sieg-Kreis (an) – Wenn Eltern aus unterschiedlichen Gründen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht mehr ausüben können, benötigen die Minderjährigen eine Vormundin oder einen Vormund. Im Rhein-Sieg-Kreis ist es möglich, diese Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen.
Im Kreisjugendamt gibt es dafür seit einem Jahr die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften. Im Rahmen einer guten Abstimmung mit dem Team der Amtsvormünder in den Jugendhilfezentren des Rhein-Sieg-Kreises werden Interessierte auf die verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und Kontakte zu Kindern und Jugendlichen und deren Erziehenden hergestellt und begleitet.
Im März und Oktober hat die Koordinierungsstelle jeweils einen Info-Abend zur ehrenamtlichen Vormundschaft durchgeführt und Kontakte zu potentiellen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus gesellschaftlichen und sozialen Bereichen des Rhein-Sieg-Kreises aufgebaut. Dadurch meldeten sich bereits 18 Interessierte.
Aus diesem Personenkreis befinden sich aktuell zwei bürgerschaftlich Engagierte in dem Prozess eine Vormundschaft zu übernehmen, ein ehrenamtlicher Vormund ist bereits vom Familiengericht bestellt. Sechs weitere Interessierte haben vor Weihnachten die Schulungsmodule abgeschlossen – es folgt im neuen Jahr die Phase der Passung. Die nächsten sechs Interessierten durchlaufen zu Beginn des neuen Jahres die Eignungsprüfung.
Rechtliche Vorkenntnisse oder eine pädagogische Ausbildung sind dabei keine Voraussetzung. Zukünftige Vormundinnen und Vormunde müssen aber bereit sein, an Informations- und Schulungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie sollten auch die Fähigkeit besitzen, die Belange ihrer Schützlinge vor Verwaltungen, Behörden und gegebenenfalls Gerichten zu vertreten. Ebenfalls erwünscht sind Einfühlungsvermögen, Verständnis für die individuelle Lebenssituation und eine grundsätzliche Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Kommt es dann zum Vermittlungsprozess werden die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen – sowie die jungen Menschen selbst – mitgenommen, um im Sinne aller Beteiligten eine gute Entscheidung für die Zukunft zu treffen.
Die jungen Menschen haben meist eine schwierige Vergangenheit und leben in einer Heimeinrichtung oder in einer Pflegefamilie. Bei einer Vormundschaft geht es aber nicht darum, die Kinder und Jugendlichen bei sich zu Hause aufzunehmen oder die Eltern zu ersetzen. Die ehrenamtlich Tätigen übernehmen andere wichtige Aufgaben: Sie üben das Sorgerecht für das betreffende Mündel aus und treffen die wesentlichen Entscheidungen in seinem Leben, bauen eine gute Beziehung zu dem Kind- und Jugendlichen auf und begleiten diese auch zu wichtigen Terminen beispielsweise im schulischen oder medizinischen Kontext oder in behördlichen Angelegenheiten.
Aber auch ein guter Austausch mit den Pflegeeltern oder Betreuerinnen und Betreuern in einer Heimeinrichtung gehören zu den Aufgaben der Vormundinnen und Vormünder wie auch die Vernetzung und Kooperation mit den weiteren an der Hilfe beteiligten Personen beziehungsweise Stellen, wie zum Beispiel das Jugendamt.
Wenn es dann zur Übernahme einer Vormundschaft kommt, bleiben die ehrenamtlich Tätigen mit dem Kreisjugendamt in Kontakt und werden fortlaufend beraten. Bei regelmäßigen Netzwerktreffen besteht zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Vormundinnen und Vormunden über Erfahrungen auszutauschen.
Auch im neuen Jahr möchten die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle neue bürgerschaftlich engagierte Menschen finden, die bereit sind, das Sorgerecht für Kinder und Jugendliche zu übernehmen und deren Interessen zu vertreten. Weitere Informationen:
Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften im Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Ilsa.Leifeldrhein-sieg-kreisde
02243 8443-5219
www.rhein-sieg-kreis.de/ehrenamtliche-vormundschaft
02.01.2025/001