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Rhein-Sieg aktuell

Sturmschaden in der Frankfurter Straße in Sankt Augustin Buisdorf

Asbesthaltiges Material verteilte sich in der Umgebung – Keine Gefahr für die Bevölkerung

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Am Montag, 22. Juni 2026, wurde das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises darüber informiert, dass das Dach einer Halle an der Frankfurter Straße in Sankt Augustin Buisdorf durch einen Sturm am vorangegangenen Freitag abgedeckt worden war. Die Wellzementplatten des Daches waren teilweise inklusive der Unterkonstruktion bis in die Hubert-Wallich-Straße verteilt. Die Platten zerbrachen dabei zu unterschiedlich großen Stücken und lagerten sich auf der Straße, auf Gebäuden, auf Fahrzeugen, in Gärten und der gegenüber der Wohnbebauung liegenden Wiesenfläche ab.

Ein Mitarbeiter des Umweltamtes stellte vor Ort fest, dass die Anwohnenden bereits einen Teil der Bruchstücke und auch der Unterkonstruktion im Randbereich der Wiese zusammengetragen hatten. Auf der Straße und in den Gärten befanden sich noch viele Bruchstücke. Bruchstücke auf der Straße waren vor allem durch den Autoverkehr weiter zerkleinert und verteilt worden.

Aufgrund des Alters der Halle bestand der begründete Verdacht, dass es sich um asbesthaltige Wellzementplatten handeln könnte. Zur Prüfung wurde das LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW) eingeschaltet. Der Asbestverdacht wurde dann am Dienstag, 23. Juni 2026, bestätigt.

Auf Empfehlung des LANUK leitete das Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises bereits am 22.06.2026 Maßnahmen ein, um eine weitere Verbreitung von Bruchstücken zu verhindern:

·        Die Verkehrsflächen wurden bis zur Reinigung gesperrt

·        Die Feuerwehr Sankt Augustin hielt die Verkehrsflächen feucht, um Stäube einzudämmen und die Ausbreitung von Fasern zu verhindern

·        Eine Fachfirma aus Zülpich wurde beauftragt, mit einem Kehrfahrzeug die Verkehrsfläche nass zu reinigen

·        Ein weiteres Fachunternehmen wurde beauftragt, Einfahrten, Vorgärten, Gärten, Regenrinnen, Garagendächer und die angrenzende Wiese von Bruchstücken händisch zu säubern

Diese Arbeiten konnten am Freitag, 26. Juni 2026, abgeschlossen werden.

Einordnung der Wellzementplatten

Grundsätzlich ist Asbest ein natürlicher Bestandteil von vielen Böden und Gesteinen, der durch Abbau gewonnen wurde. Es handelt sich um faserförmige, kristallisierte Silikatminerale. Die im Rahmen des Sturms vom Dach gewehten Wellzementplatten enthalten Fasern der Sorte Weißasbest (Chrysotil). Der Gehalt an Asbest in Wellzementplatten liegt üblicherweise bei 10 – 15 % Asbest der fest an den Zement gebunden ist. Die Gefahr der Freisetzung von Fasern ist aufgrund der festen Bindung als gering einzustufen und besteht nur, sofern die Platten fein zersplittern und so einzelne Fasern freigesetzt werden.

Von den auf dem Dach verbliebenen Platten geht dementsprechend keine Gefahr aus!

Als Gefahrstoff gelten Fasern die aufgrund ihrer Länge und des Durchmessers als alveolengängig eingestuft werden. Das sind laut Weltgesundheitsorganisation WHO Fasern mit einer Länge von mehr als 5µm, einem Durchmesser von weniger als 3 µm und einem Länge/Durchmesser-Verhältnis von mehr als 3:1.

Gesundheitsgefahren

Asbest ist kein direkter Gefahrstoff. Der Kontakt zu einem Bruchstück einer Wellzementplatte stellt entsprechend auch keine direkte Gesundheitsgefahr dar, da die Fasern im Zement fest gebunden sind. Die Gefahr der Möglichkeit einer Erkrankung besteht durch das Einatmen von freigesetzten Fasern, die im Zuge des Brechens aus dem Material freigesetzt werden. Dabei stellt auch die einmalige oder nur kurzzeitige Exposition keine direkte Gefahr dar. Das Risiko für eine Erkrankung als Folge einer Einatmung von Asbestfasern besteht bei längerer oder wiederholter jahrelanger Exposition.

Nach dem Einsammeln der Bruchstücke besteht keine langfristige Gesundheitsgefahr, da die dauerhafte erneute Exposition durch die Freisetzung weiterer Fasern, sofern die Bruchstücke erneut gebrochen werden, unterbunden wird.

Handlungsempfehlungen für die betroffenen Anwohnenden

Glatte Gegenstände, auf die Asbestfasern aufgeschlagen sind, sollten feucht gereinigt werden. Das Waschwasser kann normal über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden.

Textile Materialien, die sich während des Sturms im Außenbereich befunden haben, können grundsätzlich durch mehrfaches Waschen gereinigt werden. Sollte eine starke Verunreinigung vorliegen, empfiehlt das LANUK die Entsorgung.

Obst und Gemüse aus den Gärten kann wie gewohnt nach dem Abwaschen verzehrt werden.

Von Pflanzen werden Fasern entweder durch den Regen auf natürlichem Wege in den Boden gespült oder können durch Gießen abgespült werden. Da Asbest grundsätzlich Bestandteil vieler Böden ist, stellt er im Boden keine Verunreinigung dar.

01.07.2026/186

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