Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Jetzt (30. Juni 2026) erhielten im Dr. Franz-Möller-Saal des Kreishauses in Siegburg insgesamt 175 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung.
In einem feierlichen Rahmen händigten am Vormittag Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes, und am Nachmittag, Dr. Michael Rudersdorf, Rechtsdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, jeweils zusammen mit Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, die Urkunden aus.
„Wenn ich mich hier umschaue, sehe ich viele freudige, erwartungsvolle Gesichter. Es ist für Sie ein Tag des Stolzes, der Hoffnung, des Neubeginns“, mit diesen Worten begrüßte Dr. Gabriele Neugebauer vormittags die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger. „Sie haben die Sprache erlernt und sich eine wirtschaftliche Lebensgrundlage geschaffen“, so Dr. Gabriele Neugebauer. „Es gibt ganz viele Möglichkeiten, Ihre Talente in unser Land einzubringen. Helfen Sie mit, unsere Demokratie zu gestalten“, hob Neugebauer hervor. Ludwig Neuber erinnerte in seiner Begrüßungsansprache an die Entstehung des Grundgesetzes und Art. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und er mahnte an die Pflicht, dieses Menschenrecht zu bewahren.
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber insgesamt besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:
Afghanistan (11), Ägypten (1), Äthiopien (1), Albanien (11), Armenien (1), Aserbaidschan (3), Bangladesch (2), Belgien (1), Bosnien und Herzegowina (2), Costa Rica (1), Frankreich (1), Griechenland (6), Indien (4), Irak (9), Iran (7), Italien (2), Kanada (1), Republik Kosovo (7), Libyen (1), Litauen (1), Madagaskar (1), Marokko (1), Mexiko (1), Republik Moldau (1), Montenegro (2), Nigeria (1), Nordmazedonien (2), Pakistan (1), Peru (2), Polen (3), Portugal (3), Rumänien (4), Russische Föderation (9), Serbien (1), Spanien (2), Syrien (21), Thailand (1), Ukraine (1) und Ungarn (4). Vereinigten Staaten von Amerika (2), und Vietnam (1). 2 Personen waren bisher staatenlos.
Die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger wohnen zurzeit in den nachfolgend genannten Kommunen: 11 in Alfter, 9 in Bad Honnef, 13 in Bornheim, 16 in Eitorf, 13 in Hennef, 17 in Königswinter, 3 in Lohmar, 10 in Meckenheim, 3 in Much, 8 in Niederkassel, 3 in Neunkirchen-Seelscheid, 14 in Rheinbach, 1 in Ruppichteroth, 25 in Sankt Augustin, 19 in Siegburg, 6 in Swisttal, 2 in Wachtberg und 2 in Windeck.
Vor der eigentlichen Einbürgerung werden die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgeben; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach vorheriger Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm unter 02295 902318 oder 0160 8230810 oder unter ludwigneuberde vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integrationrhein-sieg-kreisde erfolgen.
02.07.2026/187