Rhein-Sieg-Kreis (db) – Bei den sommerlichen Temperaturen derzeit zieht es die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis raus an und in die heimischen Gewässer. Nachvollziehbar! Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises bittet alle Erholungssuchenden, daran zu denken, dass Sieg und Agger mit ihren Uferbereichen Naturschutzgebiete sind.
Kanus und Ruderboote sind unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt. Hierzu gehört ein ausreichender Wasserstand, Pegelinformationen gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/pegelstaende.
Da die Ufer und Kiesbänke mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen sie nicht betreten werden. Legale Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet. Diese finden sich auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln.
Dort gibt es auch eine Liste der „Gewässernahen Erholungsbereiche“. An diesen Stellen ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger möglich – im Allgemeinen ist es an und in den Flüssen verboten. Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort nicht erlaubt.
Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.
Allgemein ist Baden in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird daher vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in deren Eigenverantwortung.
12.06.2025/188