Rhein-Sieg-Kreis (an) – Die meisten Besucherinnen und Besucher des Siebengebirges haben sich an Christi Himmelfahrt an die Regeln im Naturschutzgebiet gehalten. Das haben Kontrollen an diesem Feiertag ergeben.
Unterwegs waren drei Mitarbeitende des Ordnungsaußendienstes des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, drei Kolleginnen und Kollegen von „Wald und Holz NRW“ sowie zwei Naturschutzbeauftragte, die für diesen Bereich zuständig sind. Bei den Naturschutzbeauftragten handelt es sich um Menschen, die ehrenamtlich in den Naturschutzgebieten im Kreisgebiet unterwegs sind und das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern suchen, diese informieren und auf Fehlverhalten hinweisen.
Am häufigsten wurden freilaufende Hunde angetroffen. Die Besitzerinnen und Besitzer wurden darauf hingewiesen, dass dies in einem Naturschutzgebiet verboten ist. Das Führen von Hunden an der Leine ist gerade in der aktuellen Jahreszeit wegen der Brut- und Setzzeit von Vögeln und anderen Wildtieren besonders wichtig, die bis Ende Juli andauert.
Eine Gruppe Männer war auf einem Anhänger unterwegs, der von einem Traktor gezogen wurde. Bei lauter Musik feierten die Herren den „Vatertag“ und befanden sich auf einem Weg, der für die Öffentlichkeit gesperrt ist. Hier musste gegen den Fahrer des Traktors ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Ansonsten fiel positiv auf, dass viele Besucherinnen und Besucher des Siebengebirges auf den ausgewiesenen Wegen blieben und auch die sonstigen Regeln in einem Naturschutzgebiet einhielten.
„Unsere Kontrollen im Siebengebirge, dem größten Naturschutzgebiet im Kreis, zeigen also Wirkung“, freut sich Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir werden aber weiterhin nicht nur im Siebengebirge, sondern auch in allen anderen Natur- und Landschaftsschutzgebieten präsent sein, um die Besucherinnen und Besucher aufzuklären und an die Regeln zu erinnern.“
Die Regeln im Naturschutzgebiet:
- ob zu Fuß, oder auf dem Fahrrad – bleiben Sie immer auf den Wegen
- Pflücken Sie keine Pflanzen oder Pilze
- Verhalten Sie sich möglichst leise und stören Sie keine Tiere
- Halten Sie Ihre Hunde immer an der Leine und verwenden Sie Kotbeutel
- Befahrungsregeln für den Wassersport beachten
- Betreten der Ufer und Gewässer nur in den dafür vorgesehenen Bereichen
- Hinterlassen Sie keinen Müll
- Zelten, Grillen oder Picknicken ist verboten
Alle Landschafts- und Naturschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis unter www.rhein-sieg-kreis.de/naturschutzgebiet.
04.06.2025/177