Rhein-Sieg-Kreis (an) – In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Polizei und der Gemeinde Swisttal hat der Rhein-Sieg-Kreis auf der Kölner Straße in Swisttal-Heimerzheim neue Regelungen für Radfahrende umgesetzt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen dort jetzt die Fahrbahn der L 163 nutzen. Grundlage hierfür ist ein von der Gemeinde Swisttal in Auftrag gegebenes kommunales Verkehrsentwicklungskonzept.
Bisher wurde der Radverkehr entlang der Kölner Straße über gemeinsame Geh- und Radwege sowie über Gehwege mit Radfreigabe getrennt vom Kraftfahrzeugverkehr geführt. Diese Gehwege sind im Streckenverlauf der Kölner Straße aber häufig zu schmal für eine gemeinsame Nutzung.
Dies führte stellenweise zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Beispielsweise waren Radfahrende gezwungen, in sehr nahem Abstand zur Fahrbahn zu fahren, sodass sie, etwa beim Überholen von zu Fuß Gehenden, unbeabsichtigt auf die Fahrbahn gerieten.
Künftig wird der Radverkehr daher neben dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Um das zu verdeutlichen, werden Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Zusätzlich wird im Abschnitt zwischen Vorgebirgsstraße und Heckenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der dortigen Verkehrsverhältnisse mit Kurven, Engstellen sowie der anliegenden Libento Seniorenresidenz auf 30 km/h reduziert.
Die Änderung erhöht insbesondere im Bereich der Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit des Radverkehrs.
02.06.2025/173