Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Am 15. März wird der alljährliche internationale Weltverbrauchertag begangen. Damit sollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt, irreführende Werbung ausgeschlossen und die Kennzeichnung von Produkten forciert werden.
„Seit dem 1. Februar 2024 hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, die Herkunft frischen Fleischs anzugeben. Metzgereien sowie Fleischtheken in Supermärkten, in Hofläden und auf Märkten müssen jetzt für die Kundinnen und Kunden leicht nachvollziehbar und ersichtlich kennzeichnen, aus welchem Land das frische, unverpackte Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel stammt“, darauf macht Simon Eimer, Abteilungsleiter „Verbraucherschutz“ im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam.
Das heißt, der Kundschaft muss im Einzelnen die Information zugänglich sein, in welchem Land das Tier, dessen Fleisch über die Theke geht, geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn es sich bei allen drei Angaben um das gleiche Land handelt, reicht die einmalige Nennung der Herkunft. Dank der Kennzeichnung weiß der Verbraucher, die Verbraucherin, zum Beispiel ob das Fleisch aus Deutschland stammt: „Made in Germany“ steht bei Fleisch – im Vergleich zu vielen anderen Ländern – für höhere Tierschutz- und Umweltstandards.
Nach wie vor gibt es jedoch noch keine verpflichtenden rechtlichen Vorgaben zur Haltungsform der Tiere und zum jeweiligen Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb.
„Bei den Lebensmittelkontrollen in Betrieben wird auch die Kennzeichnungspflicht der Tierherkunft überwacht werden“, so Simon Eimer.
04.03.2024/061