Rhein-Sieg-Kreis (an) – Die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten hat zu millionenfachem im Namen des Staates begangenen Unrecht geführt. Verfolgte aus fast allen Ländern Europas, wenn sie denn mit dem Leben davonkamen, hatten oft lebenslange schwerste körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu ertragen. Und wer an Leib und Leben verschont blieb, sah seine wirtschaftliche Existenz vernichtet oder sein Vermögen entzogen.
Wie ist der größere der beiden deutschen Nachfolgestaaten – unser Rechtsstaat Bundesrepublik – ab Wiedererlangung der staatlichen Handlungsfähigkeit rund viereinhalb Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches mit den Opfern und Geschädigten der Naziherrschaft umgegangen? Gab es für alle oder wenigstens die meisten Betroffenen eine „Wiedergutmachung“ – wenn eine solche angesichts der schrecklichen Verbrechen überhaupt möglich sein kann? Oder wurde wenigstens versucht, angemessenen Ersatz für an Leib, Seele und Vermögen erlittene Schäden zu leisten?
Diese Fragen möchte Manfred Schmitz-Berg, Richter a.D. am Oberlandesgericht Düsseldorf und Mediator, in seinem Vortrag „Wieder gut gemacht? Zur Geschichte der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ ansprechen.
Immer noch leben weltweit etwa 250.000 durch die Nationalsozialisten verfolgte Menschen. Allein das ist Grund genug zur historischen Betrachtung und zum Blick auf den heutigen und zukünftigen Umgang mit dem unseligen Nazi-Erbe. Die Darstellung einiger konkreter Verfolgungsschicksale und ihrer späteren Aufarbeitung darf dabei nicht fehlen.
Die Veranstaltung findet statt am Sonntag, 16. Juni 2024, von 14:45 Uhr bis 16:15 Uhr in der Gedenkstätte „Landjuden an der Sieg“, Bergstraße 9, 51570 Windeck. Der Eintritt ist frei.
28.05.2024/146