Rhein-Sieg-Kreis (an) – Das Kreisgesundheitsamt hat seit Freitag, 9. Oktober 2026, ein Abkochgebot für das Trinkwasser für das Gebiet der Stadt Bornheim erlassen. Dieses bleibt vorerst bestehen.
Grund hierfür sind nachgewiesene E.coli-Bakterien im Wasserwerk Urfeld in Wesseling, das mit seinem Wasser zum Teil auch Bornheim versorgt. Der betroffene Abschnitt wurde umgehend von Freitag auf Samstag vom Netz genommen, bis im Wasserwerk Urfeld die Chlorierung in Betrieb genommen werden konnte und Bornheim wieder mit Trinkwasser von dort versorgt werden konnte. Aufgrund dessen kann es sein, dass das Leitungswasser nach Chlor riecht.
Wichtig: Die Chlorierung des Trinkwassers stellt keine Gefahr für die Gesundheit dar!
Als vorbeugende Maßnahme wurde ein Abkochgebot ausgesprochen, da unklar ist, ob es eine Kontamination im Leitungsnetz von Bornheim gegeben hat. Um diese auszuschließen, müssen insgesamt drei aufeinanderfolgende Wasserproben in Bornheim ohne Auffälligkeiten sein. Bisher liegen zwei Proben ohne Nachweis von Erregern vor und die Dritte befindet sich zurzeit in der Auswertung.
Eine Warnung der Bevölkerung erfolgte über die Warn-App NINA.
An der Ursachenklärung wird derzeit gearbeitet.
Was muss die Bevölkerung tun?
Wasser muss vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen, dem Zähneputzen und Reinigen offener Wunden abgekocht und anschließend abgekühlt werden. Zum Duschen oder Waschen kann das Wasser weiterhin genutzt werden.
Vor einer Nutzung des momentan belasteten Trinkwassers ohne das vorherige Abkochen wird auch vom Verbraucherschutz des Kreises gewarnt. Hierzu zählt neben dem Genuss des Wassers an sich insbesondere auch die Verwendung desselben zum Waschen von Lebensmitteln für den Rohverzehr, wie zum Beispiel bei Salaten oder Obst.
Beim Waschen der Hände in der Küche sollte immer nach dem Einseifen und Abspülen zusätzlich eine Desinfektion der Hände erfolgen.
Zudem gibt es vom Rhein-Erft-Kreis ein FAQ zum Abkochgebot für das Trinkwasser:
https://www.rhein-erft-kreis.de/aktuelles/meldungen/20261009_E.coli-Bakterien-in-Wesseling.php
Wo erfolgt die Entwarnung?
Ebenso wie die Warnung der Bevölkerung erfolgt auch die Entwarnung über die Warn-App NINA.
Der Rhein-Sieg-Kreis rät grundsätzlich dazu, die kostenlose Warn-App NINA auf das Handy herunterzuladen, die immer aktuell über wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen informiert.
12.10.2026/284