Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wer in den acht Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, wohnt, und ein Kind für das Kindergartenjahr ab 1. August 2025 anmelden möchte, muss dies bis spätestens 30. November 2024 machen! Darauf macht das Kreisjugendamt aufmerksam! Die Anmeldung kann ab sofort erfolgen.
Grundsätzlich hat jedes Kind ab seinem ersten Geburtstag ein Recht auf einen Betreuungsplatz, sei es in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, also bei Tagesmüttern – oder vätern.
Die Anmeldung funktioniert über das Kitaportal im Internet über kitaportal-rhein-sieg-kreis.de . Auf der Startseite findet sich auch ein Link, also eine Weiterleitung, zu einer mehrsprachigen Schritt-für-Schritt-Anleitung.
„Zusätzlich zur Anmeldung im Kitaportal sollen die Eltern auch persönlich mit den Kindertageseinrichtungen Kontakt aufnehmen!“, darauf macht Beate Schlich, Leiterin des Kreisjugendamtes, aufmerksam. Eine Anmeldung in mehreren Kindertageseinrichtungen ist ausdrücklich erwünscht; das erhöht die Chancen auf einen Betreuungsplatz. Die Platzzusagen werden von den Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 an die Eltern verschickt. Da es mehrere Platzzusagen geben kann, müssen sich die Eltern für eine Kita entscheiden und dieser zusagen! In der Regel schickt diese Wunsch-Kita dann in einem nächsten Schritt den Eltern einen Betreuungsvertrag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen unterschrieben zurückgeschickt werden.
Gerade für jüngere Kinder oder für Kinder, die während des Jahres einen Betreuungsplatz benötigen, bevorzugen manche Eltern eine Kindertagespflege. Auch in diesem Fall sollte die Anmeldung über kitaportal-rhein-sieg-kreis.de erfolgen.
18.10.2024/285