Rhein-Sieg-Kreis (an) – Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Prävention von Betrugsversuchen bei Geldüberweisungen muss jedes Kreditinstitut jetzt bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Dabei wird von den Kreditinstituten geprüft, ob der Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit dem Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Dies betrifft auch die Zahlungen an die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises.
Um auch weiterhin eine reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Empfängernamens beziehungsweise Kontoinhabers bei Überweisungen an den Rhein-Sieg-Kreis exakt Rhein-Sieg-Kreis lauten.
Wer eine Überweisung an die Kreiskasse durchführt, muss den Namen auch in Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP) anpassen.
Bei Rückfragen steht die Kreiskasse des Rhein-Sieg-Kreises unter kreiskasserhein-sieg-kreisde zur Verfügung.
30.10.2025/335