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Rhein-Sieg aktuell

Hearing im Siegburger Kreishaus – Windkraft und Artenschutz passen zusammen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Zum Schutz von Umwelt und Menschen ist die Energiewende hin zu den Erneuerbaren Energie in aller Munde. 

Ein Hearing „Windkraftanlagen“, ausgerichtet vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, fand jüngst im Siegburger Kreishaus statt. Die Ergebnisse des Hearings wurden jetzt im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises vorgestellt. Fachleute aus Politik und Verwaltung hatten sich über die juristische Einordnung im Planungs- und Immissionsschutzrecht sowie in die Regionalplanung, über das Zusammenspiel von Windkraftanlagen und Artenschutz sowie die Windkraftpotenziale im Rhein-Sieg-Kreis informiert.    

„Im Rahmen der Klimaschutzdebatte richten wir als Kreisverwaltung den Blick auf erneuerbare Energien und unterstützen dabei unsere kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der fachgerechten Ansiedlung von Windkraftanlagen“, fasste Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, den Anlass des Hearings zusammen.

In der Diskussion während des Hearings hatten sich folgende Punkte zum Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen herauskristallisiert:

Das Planungsrecht zu Windkraftanlagen erfolgt künftig über Festlegungen in der Regionalplanung. Für diese ist der Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln zuständig. Der Teilplan „Erneuerbare Energien“ wird derzeit noch bearbeitet. Standorte für Windkraftanlagen können jedoch auch darüber hinaus noch von den Städten und Gemeinden identifiziert und planerisch festgelegt werden.  

Zuständig für die die Genehmigung für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern sind die Kreise und kreisfreien Städte. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine gebundene Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte haben bei der Genehmigung keinen Ermessensspielraum, wenn alle Voraussetzungen nach BImSchG erfüllt sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hearings waren zuversichtlich, dass Windkraft und Artenschutz vereinbar sind, wenn mit Augenmaß vorgegangen wird.

08.09.2023/290

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