Aus aktuellem Anlass eines ersten bestätigten Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter zu besonderer Wachsamkeit auf. Der Fundort im Kreis Olpe liegt nur etwa 47 Kilometer Luftlinie von der Außengrenze des Rhein-Sieg-Kreises entfernt.
Hausschweinebestände können durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Wer Schweine hält, auch, wenn es sich um „Hobbyschweine“ handelt, ist gesetzlich verpflichtet, die Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Das gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben.
Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter der Rufnummer 02241/13-2084 oder per E-Mail an veterinaeramtrhein-sieg-kreisde.
Jägerinnen und Jäger müssen Proben von toten Wildschweinen untersuchen lassen
Jagdausübungsberechtigte sind aufgerufen, Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinebestände in ihrem Jagdrevier auffallen, dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Es ist zur Früherkennung notwendig, alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP Virus untersuchen zu lassen.
Aufgrund der ersten bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Erlass vom 18. Juni 2025 das landesweite ASP-Monitoring erweitert. Ab sofort müssen Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen sowie allen Körperteilen dieser Tiere unabhängig vom Verwesungszustand in allen nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten untersucht werden.
Daher bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein- Sieg-Kreises Jägerinnen und Jäger von allen erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen.
Die dafür zwingend notwendigen EDTA-Blutprobenröhrchen werden ausschließlich vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Diese können nach telefonischer Rücksprache unter 02241 13-3388 oder veterinaeramtrhein-sieg-kreisde zusammen mit dem notwendigen Probenbegleitschein durch den Jagdausübungsberechtigten oder einem von ihm benannten Vertretenden abgeholt oder zugesandt werden. Die EDTA-Blutproben und die ausgefüllten Probenbegleitscheine sind in einer separaten Tüte zu verpacken und können der Trichinenprobe beigefügt werden.
Wildschweine, die in einem anderen Bundesland erlegt und im Rhein-Sieg-Kreis auf Trichinen untersucht werden sollen, sind von der Blutprobenentnahme auszuschließen.
Der Probenbegleitschein kann hier heruntergeladen werden. Wichtig ist, die Georeferenzdaten des Fundortes einzutragen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Umgang mit der Tierseuche
- FLI: Afrikanische Schweinepest - Infos, Empfehlungen, aktuelle Zahlen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landwirtschaftskammer: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landwirtschaftskammer: Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Öffnet in einem neuen Tab)
- FAQ zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASPPDF-Datei121,01 kB
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