Noch gibt es in NRW keinen gemeldeten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP), aber das Virus breitet sich immer mehr aus. In Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden mittlerweile mehr als viertausend infizierte Wildschweine aufgefunden. Inzwischen ist die Erkrankung in einem schweinehaltenden Betrieb in Baden-Württemberg, bei einem Schweinemäster in Brandenburg und auch in einem Ferkelerzeugerbetrieb in Niedersachsen, nahe der Grenze zu NRW, aufgetreten.
Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen ist so groß wie nie zuvor. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hat deshalb jetzt zusammen mit der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer, den Tierärztekammern und den Landwirtschaftsverbänden eine Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung in Hausschweinebeständen getroffen. Alle Schweinehalterinnen und -halter, unabhängig der Bestandsgröße, müssen diese beachten. Das gilt auch für Hobbytierhaltungen.
Das heißt: wer Schweine hält, auch, wenn es sich um „Hobbyschweine“ handelt, ist gesetzlich verpflichtet, die Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Das gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Umgang mit der Tierseuche
- Landwirtschaftskammer: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landwirtschaftskammer: Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen SchweinepestPDF-Datei2,50 MB
- Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASPPDF-Datei121,01 kB
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