Beschreibung
Werden Freunde oder Familienangehörige von außerhalb des Schengenraumes eingeladen, muss nachgewiesen werden, dass man für deren anfallende Kosten aufkommen kann. Gastgebende müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und können natürliche oder juristische Personen sein. Sofern die Gäste über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, ist eine Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.
Es ist jetzt auch möglich, alle erforderlichen Angaben zur Verpflichtungserklärung online an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Sie können das Formular für die Verpflichtungserklärung mit Hilfe von VisitVIS-Online bequem von zu Hause ausfüllen. Sämtliche benötigte Unterlagen wie zum Beispiel Gehaltsnachweise, Passkopien und Mietverträge können der Verpflichtungserklärung durch Hochladen beigefügt werden. Durch das Onlineformular werden Sie – auf Deutsch oder Englisch - Schritt für Schritt zu den erforderlichen Angaben befragt. Die Übermittlung der Daten an die Ausländerbehörde erfolgt dann verschlüsselt.
Möglich ist auch die Versendung der erforderlichen Angaben, Dokumente und Nachweise per E-Mail an service-abhrhein-sieg-kreisde. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail den vollständig ausgefüllten Vordruck „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ bei. Sie finden ihn unter "Links und Downloads". Welche Dokumente und Nachweise im PDF-Format zusammen mit dem Vordruck vorzulegen sind, erfahren Sie unter "Details".
Die Ausländerbehörde prüft die von Ihnen angegebenen Daten auf Richtigkeit und übernimmt sie auf die Verpflichtungserklärung. Hierfür sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von 29,00 EUR zu zahlen.
Sind alle Daten und Unterlagen verschickt, benötigen Sie noch einen Termin, um bei Vorliegen aller Voraussetzungen das Originaldokument abholen zu können. Hierüber werden Sie informiert.
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