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Verwaltung / Politik

Affenpocken – Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes

Hier haben wir einige wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt.

Bei Affenpocken handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit, über die das Gesundheitsamt informiert werden muss. 

Die Kontaktdaten der Gesundheitsaufsicht finden Sie hier:

Das Gesundheitsamt ermittelt gemeinsam mit der infizierten Person mögliche Kontaktpersonen, berät die Betroffenen und veranlasst über die örtlichen Ordnungsämter eine behördliche Anordnung zur so genannten häuslichen Absonderung (Isolierung, Quarantäne).

Virus und Ansteckung

Affenpocken hatten ihren Ursprung im westlichen Afrika und sind erstmals 1970 in der Demokratischen Republik Kongo und in jüngerer Vergangenheit auch in weiteren afrikanischen Ländern, in den USA und Europa aufgetreten. 

Der erste Fall der aktuellen westafrikanischen Variante wurde am 7. Mai 2022 in London diagnostiziert. In der Bundesrepublik Deutschland trat der erste Fall am 19. Mai 2022 in Bayern auf. 

Affenpocken werden über enge Körperkontakte (Hautkontakte) übertragen. Sie können von Beginn der Symptome an übertragen werden. Erst wenn alle Wunden, einschließlich des Schorfs, abgeheilt sind und sich eine neue Hautschicht gebildet hat, ist man nicht mehr ansteckend.

Die Inkubationszeit, also die Zeitspanne von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt in der Regel 5 bis 21 Tage. In Einzelfällen können Symptome auch schon nach 2 bis 4 Tagen auftreten.

Alle bisherigen Fälle sind mild bis moderat verlaufen. Der Verlauf erstreckt sich meist über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen. In der Regel zeigen sich zu Beginn Fieber und Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen und eine Vergrößerung der Lymphknoten, bevor insbesondere im Urogenital- und Analbereich, aber auch im Gesicht, an Händen und Füßen der namengebende, pockige Hautausschlag einsetzt.

Details zu Übertragungsmöglichkeiten und Symptomen sowie Hinweise, wie sich das Ansteckungsrisiko verringern lässt, finden Sie hier im gemeinsamen Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert Koch-Institutes (RKI):

Diagnose

Die Diagnose kann durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen, das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt jedoch, sich bei spezifischem Verdacht an eine infektiologische Ambulanz (z.B. Unikliniken Bonn oder Köln) zu wenden.

Isolierung von Erkrankten und Kontaktpersonen

Infizierte Personen müssen ab Beginn der Symptome mindestens 21 Tage isoliert werden. Damit die Isolation nach dieser Zeit beendet werden kann, müssen infizierte Personen symptomfrei und die Hautveränderungen vollständig abgeheilt sein. Die Quarantäne von Kontaktpersonen beträgt aufgrund der Inkubationszeit ebenfalls 21 Tage.

Es ist wichtig, dass sich infizierte Personen und Kontaktpersonen gewissenhaft isolieren. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Verhaltenshinweise:

  • Achten Sie auf gute Händehygiene. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife und Wasser.
  • Bleiben Sie in Isolation und vermeiden Sie engen Körperkontakt, bis Schorf und Krusten vollständig abheilen bzw. abfallen und keine neuen Läsionen auftreten – jedoch mindestens für 21 Tage.
  • Achten Sie auf Symptome und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Haut – auch an Stellen, die selbst nicht so einfach einsehbar sind.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu Haustieren, da auch diese sich möglicherweise mit dem Erreger infizieren können.
  • Informieren Sie die Personen, mit denen Sie seit Symptombeginn engen Körperkontakt hatten, dass ein Infektionsrisiko vorliegen könnte.

Das Affenpockenvirus ist in der Lage, über lange Zeiträume (Tage bis Monate) auf Oberflächen oder Stoffen zu überleben. Daher sollten Bettzeug und Haushaltsgegenstände nicht mit anderen Personen geteilt werden. 

Weitere Informationen zur Isolierung finden Sie hier im Flyer des Robert Koch-Institutes:

Ende der Isolation

Die Isolation dauert, bis Schorf und Krusten abgeheilt sind bzw. abfallen, jedoch mindestens 21 Tage. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum Ende der Isolation einen Kontrolltermin bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt. Nach Ende der Isolation wird für acht Wochen die Nutzung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr empfohlen.

Impfung

In Deutschland und der Europäischen Union ist bisher kein Impfstoff zum Schutz vor Affenpocken zugelassen. Jedoch ist in Europa ein Pockenimpfstoff der dritten Generation (Imvanex®, MVA-BN) zum Schutz vor Pocken (Variola maior) von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA autorisiert. Durch erweiterte wissenschaftliche Erkenntnisse ist dieser Impfstoff in mehreren Ländern (u.a. USA, Kanada) bereits unter den Namen JYNNEOS®/lmvamune® zum Schutz vor Affenpocken zugelassen. 

Da der Impfstoff aber nur begrenzt verfügbar ist, können momentan nur Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko geimpft werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie weitere Veröffentlichungen der STIKO zur Impfung mit JYNNEOS®/lmvanex® können Sie hier abrufen:

Der Impfstoff ist für Schwangere sowie für Kinder und Jugendliche nicht zugelassen. Für Personen ab 18 Jahren ohne Pockenimpfung in der Vergangenheit erfolgt die Grundimmunisierung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Ein relevanter Impfschutz ist ca. 14 Tage nach der zweiten Impfung zu erwarten. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine einmalige Impfstoffgabe aus.

Grundsätzlich können HIV-/lnfektionsambulanzen an den Universitätskliniken und HIV-/STI-Schwerpunktpraxen die Impfung zum Schutz gegen Affenpocken durchführen.  Impfungen sind aktuell z.B. in der Uniklinik Köln (Infektionsambulanz) und in der Uniklinik Bonn (immunologische Ambulanz) möglich.

Weitere impfende Stellen finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW:

Weitere Informationen

Weitere umfassende Informationen zum Affenpocken-Virus - auch in englischer Sprache - hält das Robert-Koch-Institut (RKI) bereit:

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