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Verwaltung / Politik

Finanzielle Wiederaufbauhilfe

Rhein-Sieg-Kreis bietet Beratung an

Menschen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind, können in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Fördermittel können für Schäden an Gebäuden (Wohnhäuser, Garagen etc.) und Hausrat beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn die Schäden nur teilweise durch eine Versicherung abgedeckt wurden.

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an drei verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für Betroffene an, die Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder nicht über einen Internetzugang verfügen.

Terminvereinbarung

Telefon: 02241 13-2200

Die Telefon-Hotline ist montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

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